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Kann ich online wählen?
Vier Kantone haben aktuell die Grundbewilligung des Bunderats, Wahlen oder Abstimmungen online durchzuführen.
Der Bundesrat hat Ende Juni 2019 entschieden, dass er auf das e-Voting als ordentlichen Stimmkanal verzichtet. Den Kantonen steht es frei, e-Voting in ihrem Hoheitsgebiet beim Bundesrat zu beantragen. Verschiedene Kantone haben solche Anträge gestellt. Aktuell hat der Bundesrat mit Entscheid vom 25. Juni 2025 die Grundbewilligungen für die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Graubünden erneuert, welche bis zur Abstimmung vom 6. Juni 2027 gelten.
Bund erteilt Bewilligung, Kantone beschaffen System
Der Bund hat den regulatorischen Rahmen für das E-Voting festgesetzt und erteilt den Kantonen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, die Bewilligung für die Durchführung von E-Voting. Die Bewilligung gilt für höchstens fünf Urnengänge. Als weitere Limite gilt, dass der Kanton höchstens «30 Prozent des kantonalen Elektorats zur elektronischen Stimmabgabe» zulassen und dabei «die Limite von 10 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats» nicht überschreiten darf. Dabei gilt eine Ausnahme für Auslandschweizer und Menschen mit Behinderungen, die in einem Kanton mit E-Voting in jedem Fall elektronisch abstimmen dürfen.
Die Kantone sind für das System verantwortlich. Sie können es entweder selbst betreiben oder ein System bei einem anderen Kanton oder einem privaten Unternehmen beziehen. Die Kantone müssen «pro Urnengang bei der Bundeskanzlei um eine Zulassung für die elektronische Stimmabgabe ersuchen». Die Bundeskanzlei legt «insbesondere die Anforderungen an das System der elektronischen Stimmabgabe und dessen Betrieb fest».
Pionierkantone mussten Rückzieher machen
Der Kanton Genf hatte seine e-Voting-Lösung im Juni 2019 zurückgezogen. Damit besteht im Kanton Genf keine Möglichkeit mehr, elektronisch abzustimmen. Dasselbe gilt in den Kantonen Aargau, Bern und Luzern, welche mit der Genfer Lösung gearbeitet haben.
Die Kantone, die aktuell e-Voting anbieten oder über die Grundbewilligung verfügen – Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Graubünden - arbeiten mit dem System der Post.
Aktualisiert am 13. November 2025