Arbeiten
Kann ich per Mail kündigen?
Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeberin können per Mail kündigen, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes festgehalten ist.
Das Gesetz regelt die Form der Kündigung eines Arbeitsvertrages nicht. Der Arbeitsvertrag kann jedoch regeln, dass die Parteien schriftlich kündigen müssen. In diesem Fall ist die Kündigung per Mail grundsätzlich nichtig, ausser wenn die Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet ist.
Kündigung per Mail ist grundsätzlich nicht «schriftlich»
Müssen die Parteien laut Arbeitsvertrag «schriftlich» kündigen, ist eine Kündigung per Mail in der Regel nichtig. Da allerdings die qualifizierte elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist, ist eine so signierte Kündigung per Mail gültig auch wenn der Arbeitsvertrag eine schriftliche Kündigung verlangt. Ist die qualifizierte elektronische Signatur jedoch vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen, ist wiederum nur die handschriftliche Unterschrift gültig.
Empfangsdatum für Fristwahrung entscheidend
Massgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Empfang der Kündigung, bei einer Mail also nicht der Sendezeitpunkt. Beweispflichtig ist die Person, die kündigt: Sie muss im Streitfall mittels einer Empfangsbestätigung oder mittels eines anderen Belegs nachweisen können, dass die Kündigung fristgerecht bei dem Empfänger im elektronischen Postfach eingetroffen ist. Siehe auch: «Darf ich dem RAV meine Arbeitsbemühungen per Mail schicken?»