Wohnen

Kann mein Mann unser Wohnhaus ohne meine Zustimmung verkaufen?

Grundsätzlich nein, ausser er verfügt über einen entsprechenden Gerichtsbeschluss.

Ihr Ehemann darf das Haus der Familie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung verkaufen. Dieselbe Regelung gilt, wenn Sie in eingetragener Partnerschaft leben, wobei das Gesetz hier nicht von der Familienwohnung, sondern von der «gemeinsamen Wohnung» spricht.

Ihr Ehemann oder Ihre eingetragene Partnerin wird spätestens am Grundbuchamt scheitern, wenn er oder sie versucht, Ihr gemeinsames Wohnhaus ohne Ihre Zustimmung zu verkaufen: Das Grundbuchamt nimmt Eintragungen nur auf Anmeldung hin vor, und in der Anmeldung muss vermerkt sein, ob für den Verkauf die Zustimmung Dritter – hier also von Ihnen – notwendig ist.

Kann Ihr Ehemann oder Ihre eingetragene Partnerin Ihre Zustimmung nicht einholen oder verweigern Sie die Zustimmung ohne triftigen Grund, bleibt nur der Gang an das Gericht. Dieses kann entscheiden, dass das Haus veräussert werden darf.