Konsum & Internet

Muss ich eine nur an meinen Mann adressierte Rechnung bezahlen?

Ja, namentlich sofern Sie den - privatrechtlichen Vertrag - abgeschlossen oder mit abgeschlossen haben. Eine falsche Rechnungsanschrift entbindet Sie grundsätzlich nicht davon, Ihre Schuld zu begleichen.

Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, sind Sie eine Verpflichtung eingegangen. Diese kann etwa darin bestehen, die bestellte Ware oder Dienstleistung zu bezahlen. Wenn die Rechnung nun ausschliesslich an Ihren Mann anstatt an Sie adressiert ist und Sie von der Rechnung Kenntnis haben, müssen Sie sie vertragsgemäss ab Fälligkeit der Forderung begleichen.

An der eigentlichen Zahlungsverpflichtung ändert auch nichts, wenn Sie die Rechnung aufgrund der falschen Adressierung tatsächlich nicht erhalten. Allerdings ist Ihre Vertragspartnerin beispielsweise nach Kaufvertragsrecht zur «Vornahme der [ihr] obliegenden Vorbereitungshandlungen» verpflichtet, sie muss Ihnen also die Rechnung so schicken, damit Sie sie auch bezahlen können. Tut sie das nicht, kommt sie in Verzug und Sie können vom Vertrag zurücktreten.

Fehlerhafte Praxis von Steuerbehörden

Anders als das Obligationenrecht regelt das Steuerrecht die korrekte Adressierung der Korrespondenz bei verheirateten Paaren. So haben die Steuerbehörden sämtliche Mitteilungen «an verheiratete Steuerpflichtige, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben» an beide Eheleute zu richten. Zwar halten sich die Steuerbehörden mehrerer Kantone nicht an das Gesetz. Aus der Antwort des Bundesrates auf einen entsprechenden Vorstoss aus dem Parlament zu schliessen, hat die Überprüfung dieser Verfahrensfehler jedoch keine Priorität und dürfte auch nichts an der Pflicht, die entsprechende Steuerrechnung zu begleichen, ändern. Dasselbe gilt, wenn die Steuerbehörde Sie irrtümlich ganz «vergessen» hat.