Unterwegs
Muss ich mich ausweisen können, wenn ich in ein EU-Land reise?
Wer von der Schweiz in ein EU-Land reist, welches den Schengener Grenzkodex vollständig umsetzt, muss sich grundsätzlich nicht ausweisen.
Der Schengener Grenzkodex bestimmt, dass die Staaten des Schengenraumes an den Binnengrenzen grundsätzlich keine Personenkontrollen durchführen. Gleichwohl können auch die Schengen-Staaten Grenzkontrollen im Falle aussergewöhnlicher Umstände für eine begrenzte Zeit wieder einführen. Aussergewöhnliche Umstände können neben einer Pandemie etwa auch unüblich grosse Migrationsbewegungen sein. In diesem Fall müssen sich Personen bei der Einreise in ein solches Land möglicherweise ausweisen. Die EU hat am 14. Mai 2024 verschiedene Verordnungen verabschiedet, welche die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen präzisieren. Am 26. September 2025 hat das Parlament die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht verabschiedet.
Insbesondere da Stichprobenkontrollen auch innerhalb der EU-Länder zulässig sind, ist das Mitführen eines Personalausweises ohnehin zu empfehlen.
Die EU-Staaten Irland und Zypern sind nicht Teil des Schengenraums. Diese Länder können entsprechend Grenzkontrollen vorsehen und von einreisenden Personen verlangen, dass sie beim Grenzübertritt einen Ausweis vorzeigen.
Aufgepasst: Bei Reisen mit Minderjährigen sind die Grenzbehörden auch innerhalb des Schengenraums verpflichtet, besonders aufmerksam zu sein. Insbesondere überprüfen die Grenzbehörden, ob die mitreisende erwachsene Person das Recht hat, mit dem Kind auszureisen. (Siehe auch: «Reisen mit Minderjährigen»)
Aktualisiert am 26. September 2025