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Muss mich Google Street View verpixeln?

Während Google bei den eigenen Bildern die abgebildeten Personen anonymisieren muss, gilt das bei privaten Bildern auf Google Street View nicht.

Seit 2009 lässt Google Bilder von Strassenzügen in der Schweiz aufnehmen. Darauf finden sich auch Personen, die namentlich durch Objekte wie Häuser, Fahrzeuge und deren Kennzeichen bestimmbar im Sinne des Datenschutzgesetzes sind. Google anonymisiert die Personen automatisiert, wobei es eine bestimmte Fehlerquote gibt. Diese akzeptiert das Bundesgericht in seinem Urteil vom 31. Mai 2012, sofern Google die Anonymisierung laufend optimiert, eine einfache Widerspruchsmöglichkeit anbietet und bei sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Spitälern, Frauenhäusern oder Gefängnissen neben den Gesichtern auch weitere identifizierende Merkmale wie Kleider anonymisiert.

Die Vorgaben des Bundesgerichts gelten allerdings nur für Bilder, welche Google beziehungsweise von Google beauftragte Unternehmen selbst aufgenommen hat. Die Rechtsprechung gilt nicht für die auf Google Street View ebenfalls verfügbaren privaten Aufnahmen.

Google muss Personen verpixeln

Aus unterschiedlichsten Gründen können Dritte ein Interesse an der Identifizierung von auf Google Street View abgebildeten Personen haben. Wie das Bundesgericht schreibt, können «mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung personenbezogene Informationen in beliebigem Umfang gespeichert, verknüpft und reproduziert werden», womit ein Profiling möglich ist. Zudem sind kompromittierende und damit persönlichkeitsverletzende Aufnahmen möglich. Umgekehrt besteht allerdings auch ein öffentliches Interesse an den Aufnahmen, so etwa indem Google Street View die Reiseplanung erleichtert.

Das Bundesgericht verlangt die Anonymisierung der Bilder, akzeptiert aber eine Fehlerquote. Dies, sofern betroffene Personen einfach, rasch und kostenlos die Korrektur verlangen können. Sobald Google neue Aufnahmen erstellt, muss das Unternehmen dies sowie die Widerspruchsmöglichkeit zudem in den Medien bekannt geben. Schliesslich darf Google die Aufnahmen nur aus einer Höhe von maximal 2 Metern und damit aus einer menschlichen Perspektive machen.

Google Street View vor sensiblen Einrichtungen nur eingeschränkt zulässig

Vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Spitälern, Frauenhäusern oder Gefängnissen sind nicht nur die Gesichter, sondern zusätzliche individualisierende Merkmale wie etwa Kleider zu verwischen. Nach dem Bundesgerichtsentscheid hat Google eigene Aufnahmen im Umkreis von 70 Metern um die Grenze von sensiblen Einrichtungen wieder entfernt.

Private Bilder nicht immer verpixelt

Da das Bundesgerichtsurteil nur für von Google selber erstellten beziehungsweise in Auftrag gegebenen Bilder gilt, sind auf Google Street View nach wie vor nicht anonymisierte Aufnahmen sowie Bilder von heiklen Einrichtungen verfügbar. Hier handelt es sich von Privaten eingestellten Bildern. Der User kann allfällige persönlichkeitsverletzende Inhalte über den Link «Problem melden» am unteren rechten Ende der Aufnahme melden.