Wohnen

Muss WLAN in meiner Mietwohnung funktionieren?

Nein, ausser wenn die Vermieterin Ihnen zugesichert hat, dass WLAN in der Wohnung funktioniert.

Auch wenn WLAN für viele unverzichtbar ist: Die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob WLAN möglich ist oder nicht. Hat Ihre Vermieterin Ihnen aber zugesichert, dass WLAN kein Problem in der Wohnung sei, muss sie sich an diese Zusicherung halten.

Eigenschaften der Wohnung bei Unterzeichnung Mietvertrag

Die Vermieterin ist verpflichtet, Ihnen die Wohnung «in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in denselben zu erhalten». Eine Mietwohnung ist grundsätzlich auch ohne WLAN «tauglich». Mieten Sie aber die Wohnung nur unter der Voraussetzung, dass Sie WLAN nutzen können und haben dies idealerweise auch schriftlich im Mietvertrag festgehalten, muss Ihre Vermieterin dafür sorgen, dass WLAN in Ihrer Wohnung möglich ist.

Haben Sie nichts vertraglich geregelt und war die Wohnung bereits bei der Vertragsunterzeichnung ohne WLAN beziehungsweise nicht WLAN-tauglich, müssen Sie eine andere Lösung suchen – denn in diesem Fall hat Ihre Vermieterin keine Verpflichtungen Ihnen gegenüber, was das WLAN angeht.

Schafft die Vermieterin gleichwohl die baulichen Voraussetzungen, damit WLAN möglich ist oder richtet sie gar ein WLAN für Ihre Wohnung ein, kann sie eine Mietzinserhöhung verlangen.

Verbot von WLAN

Was nun, wenn Ihre Vermieterin ganz bewusst kein WLAN in ihrer Wohnung haben möchte? Hat Ihre Vermieterin mit baulichen Massnahmen WLAN verunmöglicht und wussten Sie bei der Vertragsunterzeichnung davon, können Sie nur auf WLAN verzichten oder die Wohnung wieder kündigen.

Verbietet Ihre Vermieterin WLAN auch, wenn dieses technisch möglich wäre, ist die Situation komplizierter: Die einen Fachleute gestehen der Vermieterin ein Recht auf ein WLAN-Verbot nicht zu, da dieses in die Persönlichkeit des Mieters eingreifen würde. Andere argumentieren, dass die Vermieterin WLAN in ihren Gebäuden verbieten darf, um die Gesundheit der anderen Mietparteien zu schützen. Soweit bekannt gibt es dazu noch keine Gerichtsentscheide, allenfalls wählen Sie eine andere Lösung für Ihren Internetzugang, um kein Verfahren zu riskieren.