Familie

Peking mit Kind gebucht, Ex-Frau verschiebt Ferien. Was tun?

Die Antwort findet sich in der Scheidungskonvention beziehungsweise im Scheidungsurteil, sofern diese die Ferienplanung regeln.

In der Scheidungskonvention können Sie die Ferienplanung regeln und auch, wann der eine Elternteil dem anderen die gewünschten Feriendaten mitteilen muss. Dasselbe kann das Gericht im Scheidungsurteil tun, falls die Scheidung nicht einvernehmlich, sondern auf Klage erfolgt ist.

Ferienregelung in Scheidungskonvention oder Scheidungsurteil

Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren reichen Sie dem Gericht unter anderem eine «Vereinbarung über die Scheidungsfolgen», also eine Scheidungskonvention, ein. In dieser regeln Sie die Scheidungsfolgen. Selbst wenn das Gesetz es nicht ausdrücklich vorschreibt - es ist in aller Regel sinnvoll, auch die Ferien in der Scheidungskonvention zu regeln: Wer wie viele Ferienwochen mit dem Kind verbringt und wie lange im Voraus der eine Elternteil dem anderen Elternteil die gewünschten Feriendaten mitteilen soll. Sie können ebenfalls regeln, wer entscheiden darf, wenn sich die Eltern nicht über die Feriendaten einigen können.

Können Sie sich nicht oder nicht über alle Scheidungspunkte einigen, bestimmt das Gericht über diese im Scheidungsurteil. Im Allgemeinen regelt das Gericht hier auch die Frage der Ferienplanung.

Findet sich in der Scheidungskonvention beziehungsweise im Scheidungsurteil keine Regelung der Ferienplanung, kommt es auf den Einzelfall an: Wie haben Sie in der Vergangenheit die Ferien geplant? Wie lauten die Abmachungen im konkreten Fall? Ist Ihre Ex-Frau erwerbstätig und musste ihre Ferien bereits lange vorher eingeben? Hat Ihre Ex-Frau bereits Ferien gebucht?

Was tun, wenn die Ferienplanung nicht klappt?

Gibt es nach einer Scheidung Konflikte rund um die gemeinsamen Kinder, stehen verschiedene formale Möglichkeiten zur Verfügung: Von dem Beizug der KESB, die beispielsweise Lösungsvorschläge unterbreiten, Weisungen erteilen oder eine Beistandschaft für das Kind errichten kann bis hin zu der Abänderung des Scheidungsurteils.

Diese Massnahmen dienen dem Kindeswohl, belasten aber gleichwohl alle Beteiligten – und nützen Ihnen wenig für die aktuelle Ferienplanung: Denn die Umsetzung der Massnahmen dauert und bis es zu einer Entscheidung kommt, sind die olympischen Spiele wahrscheinlich bereits vorbei. In aller Regel ist es deswegen am besten, Sie suchen noch einmal das Gespräch mit Ihrer Ex-Frau und setzen alles daran, eine für alle passende Lösung zu finden.

siehe auch: «Kann mir mein Ex-Mann und Vater meiner Kinder spontane Ferien verbieten?»