Unterwegs

Polizei transportiert Auto ab wegen Fasnacht: Muss ich zahlen?

Ja, sofern Sie Ihr Auto im korrekt markierten Parkverbot parkiert haben.

Kanton und Gemeinden dürfen Parkverbote erlassen und diese auch durchsetzen, indem sie die vorschriftswidrig parkierten Fahrzeuge abschleppen. Allerdings muss sich die Polizei auch beim Abschleppen an das verfassungsmässig garantierte Verhältnismässigkeitsprinzip halten.

Kantonale und kommunale Parkverbote

Kantone und Gemeinden dürfen den Strassenverkehr unter anderem dann beschränken, wenn «in den örtlichen Verhältnisse liegende Gründe dies erfordern». Dazu gehören auch temporäre Parkverbote. Sie müssen sich dann an diese Verbote halten, wenn die zuständige Behörde die Signale korrekt aufgestellt hat. Gemäss Bundesgericht verpflichten «Verbotssignale nur, wenn sie klar und ohne weiteres in ihrer Bedeutung erkennbar sind.»

Abschleppen muss verhältnismässig sein

Parkieren Sie gleichwohl in dieser korrekt und rechtzeitig ausgeschilderten temporären Parkverbotszone, kann die zuständige Behörde Ihr Fahrzeug abschleppen, sofern das kommunale Recht wie beispielsweise die Polizeiverordnung der Gemeinde ihr diese Kompetenz verleiht. Dabei muss die Behörde das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismässigkeit respektieren. So darf die Polizei beispielsweise Ihr Auto nicht abtransportieren, wenn Sie daneben stehen und Ihr Fahrzeug selber wegstellen möchten. Hingegen dürfen Sie sich gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht darauf verlassen, dass die Polizei Sie vorgängig informiert, wenn sie Ihr Fahrzeug abzuschleppen gedenkt: Eine solche Pflicht müsste in dem entsprechenden kommunalen Recht verankert sein.

Abschleppgebühren und Ordnungsbusse

Hat die Polizei Ihr Fahrzeug korrekterweise abgeschleppt, müssen Sie zunächst die Abschleppgebühren berappen. Dazu kommen in der Regel noch weitere Umtriebsgebühren. Eine Umtriebsentschädigung wird je nach anwendbarem Recht zudem fällig, wenn Sie das Auto selber wegfahren können, die Polizei aber bereits das Abschleppfahrzeug auf den Weg geschickt hat. Schliesslich blüht Ihnen auch eine Ordnungsbusse, weil Sie innerhalb des signalisierten Parkverbots parkiert haben.