Behörden

Portemonnaie und Handy am Open-Air geklaut! Was soll ich tun?

Wer bestohlen wurde, sollte als erstes seine Karten sperren und bei der Polizei Anzeige erstatten. Eine allfällige Hausratversicherung übernimmt je nach Deckung einen Teil des Schadens.

Um nach einem Diebstahl weiteren Schaden zu verhindern, sollte die bestohlene Person raschestmöglich die gestohlenen Karten sperren lassen und die Telefonanbieterin über den Diebstahl informieren.

In einem weiteren Schritt ist es sinnvoll, bei dem nächsten Polizeiposten Anzeige zu erstatten. Eine Anzeige ist auch bei der Staatsanwaltschaft möglich, sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Wurde auch ein Ausweisdokument gestohlen, ist eine Verlustanzeige bei der Polizei zu machen. Diese nimmt die Daten auf und schreibt das Ausweisdokument national und international zur Fahndung aus.

Wer über eine Hausratversicherung mit dem Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» verfügt, kann den Diebstahl der Versicherung melden. Diese übernimmt einen Teil des Schadens gemäss den Bestimmungen in der Police. Was das Handy angeht, so ist mit der Hausratversicherung in der Regel der Neuwert versichert. Die versicherte Person erhält nach Abzug eines allfälligen Selbstbehaltes den Betrag, den sie benötigt, um ein gleichwertiges Handy zu kaufen.

Aufgepasst: Die Hausratversicherung ersetzt gestohlenes Bargeld in aller Regel nicht.

Aktualisiert am 28. März 2024