Familie

Schulde ich noch Unterhalt, wenn der Exmann im Konkubinat lebt?

Der nacheheliche Unterhaltsanspruch vermindert sich, wenn der neue Partner des unterhaltsberechtigten Expartners diesen finanziell unterstützt. Bei einem gefestigten Konkubinat erlöscht der nacheheliche Unterhaltsanspruch vollständig und unabhängig davon, ob der neue Partner tatsächlich eine finanzielle Unterstützung leisten kann.

Wohnt der unterhaltsberechtigte Partner bereits während des Eheschutzverfahrens mit einem neuen Partner zusammen, muss er sich eine tatsächliche finanzielle Unterstützung des neuen Partners anrechnen lassen. Dies insbesondere deswegen, weil Rechtsmissbrauch nicht geschützt ist.

Die Scheidungskonvention kann festhalten, dass sich ein nachehelicher Unterhaltsanspruch bereits mit Beginn eines Konkubinats senkt. Regelt die Scheidungskonvention nichts dergleichen und können sich die ehemaligen Ehepartner nicht einvernehmlich über eine Senkung des Unterhaltsbeitrages einigen, muss das Gericht den Unterhaltsbeitrag neu festsetzen. Dies macht es dann, wenn das Konkubinat so gefestigt ist, dass der neue Konkubinatspartner bereit ist, seinen Partner zu unterstützen.

Aufgepasst: Während ein Konkubinat des unterhaltsberechtigten Ex-Ehepartners zu einer Senkung des Ehegattenunterhalts führen kann, hat es keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt.

Konkubinat wirkt bereits im Eheschutzverfahren

Unterstützt ein neuer Partner den unterhaltsberechtigten Ehegatten finanziell, vermindert sich gemäss Bundesgericht während des Eheschutzverfahrens «dessen Unterhaltsforderung gegenüber dem anderen Ehegatten im Umfang der tatsächlich erhaltenen Unterstützungsleistungen». Dies unabhängig davon, wie lange das Konkubinat schon dauert: «Entscheidend ist dabei nicht die Dauer der Partnerschaft, sondern der wirtschaftliche Vorteil, der daraus gezogen wird».

Konkubinatsklausel schützt unterhaltspflichtigen Partner

Die Parteien im Scheidungsverfahren können eine Konkubinatsklausel in die Scheidungskonvention aufnehmen. In dieser können sie regeln, ab wann ein Konkubinat zu einer Senkung oder Löschung des Unterhaltsbeitrages führt. Auch eine Konkubinatsklausel darf nur den Ehegattenunterhalt, nicht aber den Betreuungsunterhalt einschränken.

Gefestigtes Konkubinat ändert Verhältnisse erheblich

Nach dem Scheidungsurteil und damit nach der Festsetzung eines allfälligen nachehelichen Unterhalts führt ein Konkubinat, vorbehältlich einer anderslautenden Konkubinatsklausel oder einer einvernehmlichen Regelung, nur dann zu einer Senkung oder gar Streichung des Unterhalts, wenn sich damit die Verhältnisse «erheblich und dauerhaft» geändert haben.

Das Gericht nimmt ein qualifiziertes oder gefestigtes Konkubinat dann an, wenn die Partner dieses wie eine Ehe leben und namentlich die Absicht haben, sich gegenseitig dauerhaft zu unterstützen. Bei einem länger als fünf Jahre dauernden Konkubinat geht das Gericht automatisch von einem gefestigten Konkubinat aus. Verneint der unterhaltsberechtigte Partner ein gefestigtes Konkubinat, muss er in diesem Fall das Gegenteil beweisen. Umgekehrt muss bei einem kürzeren Konkubinat der unterhaltspflichtige Expartner beweisen, dass dieses gefestigt ist. Wie das Bundesgericht schreibt, ist auch ein gemeinsames Kind nur ein Indiz, nicht aber ein Beweis für eine gefestigte Partnerschaft.

Aufgepasst: Es ist nicht relevant, ob der neue Partner über die für die Unterstützung notwendigen Mittel verfügt. Vielmehr ist entscheidend, ob er bereit ist, gleich wie in einer Ehe Treue und Beistand zu leisten.

Gefestigtes Konkubinat führt zu Löschung des Unterhaltsanspruchs

Lebt der Ex-Gatte in einem gefestigten Konkubinat fällt der Unterhaltsanspruch endgültig weg. Während dieser früher nur sistiert wurde, lebt er gemäss neuer bundesgerichtlicher Rechtsprechung auch nicht wieder auf, sollte das Konkubinat aufgelöst werden. (Siehe auch: «Lebt die Witwenrente auch nach zwei Scheidungen wieder auf?»)

Aktualisiert am 25. Januar 2024