Arbeiten

Teamevent Wandern – muss ich teilnehmen?

Grundsätzlich ja, sofern der Teamevent während der Arbeitszeit stattfindet. Insbesondere darf die Wanderung allerdings nicht Ihre Gesundheit gefährden.

Ihr Chef kann Sie im Rahmen seines Weisungsrechts verpflichten, an Teamevents teilzunehmen. Er hat aber seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht und muss sie bei allfälligen Fragen des Gesundheitsschutzes anhören. Finden Sie mit Ihrem Chef keine Lösung, kann eine darauf folgende Kündigung missbräuchlich sein.

Teamevents sind nicht immer freiwillig

Während der Arbeitszeit kann Ihr Chef Ihnen grundsätzlich vorschreiben, an einem Teamevent teilzunehmen. Ausserhalb Ihrer üblichen Arbeitszeit müssen Sie in der Regel nur dann an Teamevents teilnehmen, wenn Sie dort offizielle Pflichten haben. Müssen Sie etwa die Veranstaltung organisieren oder Ihr Team repräsentieren, sind Sie zur Teilnahme verpflichtet, wobei die Veranstaltung dann als Arbeitszeit gilt. Ohne offizielle Pflichten ist die Teilnahme ausserhalb der üblichen Arbeitszeit freiwillig, was aber auch bedeutet, dass Sie weder Spesen aufschreiben noch Überstunden geltend machen können.

Gesundheitsschutz auch bei Teamevents

Ein Teamevent mit sportlicher Ausrichtung kann Ihre Gesundheit betreffen. Dies ist etwa bei einer Bergwanderung der Fall, insbesondere, wenn nicht alle Mitarbeiter wandererprobt sind. In diesem Fall haben Mitarbeiter ein arbeitsrechtliches Mitspracherecht: Die Arbeitgeberin muss die Mitarbeiter anhören und beraten, bevor sie eine Entscheidung trifft. Hat sie eine Entscheidung getroffen, ohne die Anliegen der Mitarbeiter zu berücksichtigen, muss sie dies begründen.

Bei der Entscheidung hat die Arbeitgeberin in jedem Fall eine Fürsorgepflicht und muss damit unter anderem auf Ihre Gesundheit Rücksicht nehmen. Für die Bergwanderung heisst das: Ihr Chef muss auf nicht bergerfahrene Mitarbeiter Rücksicht nehmen und allenfalls Massnahmen ergreifen. So kann er Alternativrouten einplanen oder für besonders anspruchsvolle Wegabschnitte prüfen, ob ein Transport mit einer Seilbahn möglich ist.

Kündigung kann missbräuchlich sein

Befürchten Sie, dass Sie die Wanderung aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffen, dann dürfen Sie grundsätzlich die Teilnahme verweigern. Dasselbe gilt, wenn Sie aus anderen persönlichen, etwa religiösen, Gründen nicht teilnehmen können. Kündigt Ihnen Ihr Chef dennoch, kann die Kündigung missbräuchlich sein.