Unterwegs

Was muss ich beim Bau eines Ferienhauses beachten?

Wer ein Ferienhaus bauen will, muss ein allfälliges Zweitwohnungsverbot beachten. Zudem gibt es auch bei der Finanzierung höhere Hürden.

Das Zweitwohnungsgesetz schränkt die Möglichkeit, eine Ferienwohnung neu zu bauen, ein: Liegt der Zweitwohnungsanteil in der Wunsch-Feriengemeinde bereits bei über 20%, gilt ein Zweitwohnungsverbot und die Behörden dürfen keine neuen Ferienwohnungen bewilligen.

Scheitern kann der Traum vom Ferienhaus auch an der Finanzierung. Denn anders als bei dem Hauptwohnsitz ist es bei Zweitdomizilen nicht möglich, sie mit Vorsorgegeldern zu finanzieren.

Zweitwohnungsgesetz schränkt Neubauten ein

Wer ein Ferienhaus neu bauen möchte, muss das Zweitwohnungsgesetz beachten. Liegt der Anteil an Zweitwohnungen bereits über 20%, darf die Standortgemeinde den Bau eines neuen Ferienhauses grundsätzlich nicht bewilligen. (Siehe auch: «Zweitwohnungsverbot: Darf die Gemeinde Luxuschalets bewilligen?»)

Dieses Zweitwohnungsverbot gilt allerdings nur für Wohnungen, welche nicht ganzjährig genutzt werden. Nicht betroffen sind Ferienwohnungen innerhalb eines «strukturierten Beherbergungsbetriebs», also namentlich innerhalb eines Hotels oder hotelähnlichen Betriebs. Wer das Feriendomizil nicht auf seine persönlichen Bedürfnisse zuschneidet und es dauerhaft zur ausschliesslich kurzzeitigen Nutzung an Feriengäste vermietet, darf es auch bei einem Zweitwohnungsanteil von über 20% bauen. Denn eine solche Wohnung gilt als «touristisch bewirtschaftete Wohnung» und fällt damit nicht unter die 20%-Regel.

Keine Vorsorgegelder für Ferienhaus

Beim Bau eines Eigenheims zum Eigenbedarf kann die versicherte Person ihre Vorsorgegelder vorbeziehen. Eine derartige Finanzierung des Feriendomizil ist demgegenüber nicht erlaubt. Massgeblich ist dabei, ob die Person im Haus ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

In der Praxis verlangen die Banken zudem bei der Finanzierung eines Ferienhauses einen höheren Eigenkapitalanteil als bei der Finanzierung des Hauptwohnsitzes: In der Regel muss, wer ein Ferienhaus erwerben will, 30 – 50% des Kaufpreises selbst finanzieren. Ist ein allfälliges Eigenheim zudem ebenfalls bereits mit einer Hypothek belastet, wird die Bank je nach den Einkommensverhältnissen einen noch höheren Eigenmittelanteil für die Finanzierung des Zweitdomizils verlangen.

Aktualisiert am 13. April 2023