Arbeiten

Wegen Schnee zu spät im Büro – muss ich die Arbeit nachholen?

Grundsätzlich ja. Wenn es in der Schule schon einmal schneefrei heissen kann, ist das Arbeitsleben härter: Kommen Sie bei Schnee wegen eines Staus oder eines Zugausfalles zu spät, handelt es sich um höhere Gewalt.

Für diese muss Ihre Arbeitgeberin keine Verantwortung übernehmen. Sie kann so verlangen, dass Sie die Arbeit nachholen oder Ihnen allenfalls den Lohn kürzen. Denn wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre Arbeitsleistung nicht anbieten können, muss Ihre Arbeitgeberin Ihnen nur dann den Lohn zahlen, wenn die Ausfallgründe in Ihrer Person liegen, Sie also beispielsweise krank sind.

Etwas besser sieht es für Sie aus, wenn Sie während einer Dienstreise im Schnee stecken bleiben. Zwar gilt der Arbeitsweg grundsätzlich nicht als Arbeitszeit. Leisten Sie aber ausnahmsweise die Arbeit an einem anderen als dem üblichen Ort, stellt die Differenz zur normalen Wegzeit Arbeitszeit dar. Wenn nun also die Dienstreise wegen Schnees länger als geplant dauert, verlängert sich auch die anrechenbare Arbeitszeit entsprechend.

Was nun jedoch, wenn Sie es rechtzeitig ins Büro geschafft haben, aber dennoch nichts tun können, weil das Schneegestöber das Netzwerk lahmgelegt hat? Dann dürfen Sie einen heissen Tee trinken und abwarten – und das alles bei Bezahlung. Denn hier trägt Ihre Arbeitgeberin formell die Verantwortung dafür, dass Sie Ihre Arbeit nicht leisten können. Sie befindet sich im so genannten Annahmeverzug und ist zur Lohnzahlung verpflichtet, ohne dass Sie im Gegenzug die Arbeit nachleisten müssen.