Unterwegs

Weiterbildung im Ausland: Ist diese in der Schweiz anerkannt?

Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten, da die Anerkennung von Weiterbildungstiteln nicht schweizweit einheitlich geregelt ist.

Zwar regelt das Weiterbildungsgesetz die Grundzüge der Weiterbildung, wobei es sich bei dieser rechtlich um eine «nichtformale» Bildung handelt. Für die Abschlüsse dieser nichtformalen Bildung gibt es weder national noch international zentralisierte Anerkennungsstellen. Dies im Unterschied zu den auf der Basis der Bologna-Deklaration formal geregelten drei Studienstufen Bachelor, Master und Doktorat.

Unterschiedliche Anerkennungsstellen

Eine zentrale Anerkennung der «nichtformalen» Weiterbildung ist kaum umsetzbar: Zwar kann auch diese zu einem Abschluss, etwa zu einem Certificate, Diploma oder Master of Advanced Studies (CAS, DAS, MAS) führen. Mit Ausnahme von den in der Berufsbildung und bei geschützten Berufen wie etwa Ärztinnen oder Psychologen vorgeschriebenen Weiterbildungen sind die Weiterbildungen aber nicht vereinheitlicht.

Verfolgen Sie mit Ihrer Weiterbildung ein bestimmtes berufliches Ziel, erkundigen Sie sich also am besten bereits im Vorfeld bei Ihrer Arbeitgeberin oder bei Ihrem Berufsverband, ob und inwiefern der geplante Abschluss anerkannt ist.