Familie
Welche Maximaltemperatur gilt in Schulhäusern?
Die Kantone können Maximaltemperaturen in Schulhäusern festlegen. Für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel können sie Fördergelder beantragen.
Die Kantone sind für das Schulwesen zuständig. (Siehe auch: «Gibt es an der Schule ein «hitzefrei»?») Ebenso obliegt es den Kantonen beziehungsweise den Gemeinden, Vorgaben für den Bau und die Sanierung von Schulen zu machen. Für bauliche Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel können Kantone, Gemeinde und Schulen seit dem 1. Januar 2025 Fördergelder beantragen, die aus den Erlösen von der Versteigerung der Emissionsrechte für Anlagen stammen.
Kantone und Gemeinden verantwortlich für bauliche Massnahmen
Zuständig für den Bau und die Sanierung von Schulhäusern sind in aller Regel die Kantonen und die Gemeinden. Für bauliche Massnahmen bei grosser Hitze können sie sich an dem Bericht des Bundesamts für Umwelt (Bafu) und des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) «Hitze in Städten. Grundlagen für eine hitzeangepasste Siedlungsentwicklung» orientieren.
Weiter steht den Schulen ein Kit zur Klimaanpassung an Schulen (aktuell ausschliesslich auf Französisch) zur Verfügung. Dieses entstand im Rahmen des vom Bafu unterstützten Projekts «Schulen trotzen der Hitze», welches Teil des Pilotprogramms «Anpassung an den Klimawandel» ist. Dieses Projekt hat in Montreux und Locarno in ausgewählten Schulhäusern Temperaturen, Luftfeuchtigkeit und CO2-Gehalt in den Klassenzimmern gemessen und Schüler sowie Lehrpersonen nach der subjektiven Hitzebelastung gefragt und darauf infrastrukturelle und verhaltensorientierte Empfehlungen abgeleitet.
Bund kann Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel fördern
Das CO2-Gesetz hält fest, dass die Erlöse aus der Versteigerung der Emissionsrechte insbesondere in «Massnahmen zur Vermeidung von Schäden an Personen oder Sachen von erheblichen Wert, die sich als Folge der erhöhten Treibhauskonzentration in der Atmosphäre ergeben können», fliessen sollen. Kantone, Gemeinden oder auch Schulen und Private können über Adapt+ Förderanträge auch für Massnahmen an Schulhäusern stellen. Die Beiträge des Bundes an den Massnahmen betragen höchstens 50% der anrechenbaren Kosten. Die detaillierten Förderkriterien finden sich in einer Mitteilung des Bafu an die Gesuchsstellenden.