Familie

Wer haftet, wenn die Tochter mit meinem Auto einen Unfall verursacht?

Die Halterin eines ausgeliehenen Fahrzeuges haftet bei einem Unfall, wie wenn sie selbst am Steuer gesessen hätte. Eine Versicherung kann helfen.

Die Halterin eines Fahrzeuges haftet bei einem Unfall unabhängig davon, ob sie selbst am Steuer gesessen ist oder nicht. Einen Schaden an dem Fahrzeug deckt eine allfällige Kaskoversicherung. Gibt es hier eine Deckungslücke, haftet die Tochter beziehungsweise deren allfällige Privathaftpflichtversicherung. Betrifft schliesslich der Schaden nicht das eigene, sondern ein anderes Fahrzeug oder kam gar eine Person zu Schaden, ist dies ein Fall für die obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung.

Haftung wie für eigenes Verschulden

Für das Verschulden der Tochter am Steuer des eigenen Fahrzeuges ist die Halterin «wie für eigenes Verschulden verantwortlich». Trifft die Tochter kein Verschulden am Unfall, ist die Halterin folglich auch nicht haftpflichtig. Dafür muss die Halterin nachweisen, dass der Unfall durch höhere Gewalt oder grobes Verschulden des Geschädigten oder eines Dritten verursacht wurde.

Fremdlenkerversicherung hat Tücken

Eine Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden, den die Tochter der Halterin am Fahrzeug verursacht hat. Die Tochter wiederum muss der Halterin den Bonusverlust und den Selbstbehalt bezahlen – ausser sie hat eine Privathaftpflichtversicherung, welche einspringt. Hat die Halterin nur eine Teilkaskoversicherung oder gar keine Kaskoversicherung, muss deren Tochter für den ganzen Schaden gerade stehen, auch hier springt ihre allfällige Privathaftpflichtversicherung ein.

Aufgepasst: Die Privathaftpflichtversicherung der Tochter springt nur ein, wenn diese den Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge» enthält. Zudem deckt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden nur, wenn die Tochter nicht im gleichen Haushalt wie die Halterin lebt. Schliesslich umfasst die Fremdlenkerversicherung nur die gelegentliche Ausleihe. Ab wie vielen Fahrten eine Zusatzversicherung nötig ist, ist von Versicherungsprodukt zu Versicherungsprodukt unterschiedlich.

Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei Schaden Dritter

Ist nun nach dem Unfall nicht (nur) das eigene Fahrzeug beschädigt, sondern kam eine Person oder ein anderes Fahrzeug zu Schaden, ist dieser Schaden durch die obligatorische Motor-Haftpflichtversicherung gedeckt. (Siehe auch: «Auto einem Freund geliehen: Hafte ich bei einem Unfall?»)

Aktualisiert am 11. Dezember 2025