Gesundheit

Zahlt die IV den Theaterbesuch für meine persönliche Assistentin?

Nein. Mit dem Assistenzbeitrag können Sie eine persönliche Assistentin anstellen, müssen für sie aber wie jede andere Arbeitgeberin die beruflichen Spesen übernehmen.

Eine Person gilt als hilflos, wenn sie «wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf.» Lebt eine volljährige und versicherte Person zuhause und bezieht sie eine Hilflosenentschädigung hat sie grundsätzlich Anspruch auf eine lebenspraktische Begleitung und damit auf einen Assistenzbeitrag. Mit diesem Beitrag finanziert die versicherte Person eine Assistenzperson, wobei erstere die Rechte und Pflichten einer Arbeitgeberin gemäss Obligationenrecht hat.

Zweck des Assistenzbeitrages

Zweck des Assistenzbeitrages ist es, dass Menschen trotz Behinderung zuhause wohnen sowie ihre Betreuungssituation selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten können.

Mit dem Assistenzbeitrag kann die versicherte Person eine Assistenzperson anstellen, die sie beispielsweise in der Haushaltsführung oder bei alltäglichen Lebensverrichtungen unterstützt. Zu den Aufgaben einer Assistenzperson kann aber auch gehören, der versicherten Person bei der gesellschaftlichen Teilhabe und Freizeitgestaltung zu helfen.

Die IV-Stelle zahlt den Assistenzbeitrag nach Prüfung der von der versicherten Person monatlich eingereichten Rechnung aus. Der Assistenzbeitrag beträgt 33.50 CHF / Stunde, die Anzahl möglicher Stunden hängt namentlich vom Grad der Hilflosigkeit ab.

Spesen sind Sache der Arbeitgeberin

Die versicherte Person ist Arbeitgeberin der Assistenzperson. Arbeitgeberin und Arbeitnehmer müssen einen Arbeitsvertrag abschliessen. Dabei gelten die zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts. Namentlich hat die Arbeitgeberin «dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen.» Sind Sie also darauf angewiesen, dass Ihre Assistenzperson Sie ins Theater begleitet, müssen Sie als Arbeitgeberin die Kosten für deren Ticket übernehmen.