Unterwegs

Darf ich mein Auto auf der Autobahn stehen lassen, um Benzin zu holen?

Ein Autofahrer darf sein Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt auf der Autobahn stehen lassen. Tut er dies dennoch, begeht er eine mindestens eine mittelschwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften. Ein Ausweisentzug ist auch dann möglich, wenn das Strafgericht in dem Vorfall eine bloss einfache Verletzung der Verkehrsregeln gesehen hat. Dies hat das Bundesgericht mit Entscheid vom 11. September 2020 bestätigt.

Ein auf der Überholspur einer Autobahn unbeaufsichtigt abgestelltes Fahrzeug schafft nicht nur eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer und ist deswegen keine leichte Widerhandlung, sondern mindestens eine mittelschwere Widerhandlung. Diese führt auch dann zu einem Führerausweisentzug, wenn das Strafgericht den Vorfall als einfache Verletzung der Verkehrsregeln eingestuft hat.

Fahrer stellt Auto auf Überholspur ab

Im Stau auf der A1 geht einem Fahrzeug das Benzin aus. Der Fahrer lässt es auf der Überholspur stehen, stellt ein Pannendreieck auf und will zu Fuss Benzin holen. Er verzichtet darauf, die Polizei oder einen Pannendienst zu rufen. Das Bezirksgericht verurteilt ihn wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 1 500 CHF.

Das Strassenverkehrsamt hingegen entzieht dem Autofahrer den Führerausweis wegen mittelschwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften für vier Monate. Gegen diesen Ausweisentzug legt der Autofahrer bei dem zuständigen Departement, dem Verwaltungsgericht und schliesslich dem Bundesgericht erfolglos Beschwerde ein.

Geparktes Auto auf Autobahn ist eine erhebliche Gefahr

Wer sein Auto auf der Autobahn unbeaufsichtigt verlässt, schafft mehr als nur eine geringe Gefahr für die Verkehrssicherheit und die anderen Verkehrsteilnehmer, denn der Autofahrer riskiert durch dieses Verhalten Auffahrkollisionen. Dies gilt auch im Stau: «[E]r hätte stets mit einer Auflösung des Staus rechnen müssen und habe aufgrund seiner Entfernung zum Fahrzeug die Verkehrssituation nicht voll im Blick gehabt», wie das Bundesgericht unter Verweis auf die Vorinstanz schreibt. Je länger der Autofahrer weg vom Auto blieb, desto höher stieg das Risiko einer Auffahrkollision, weil die Fahrzeuge nach dem zu erwartenden Stauende «wieder mit relativ hohen Geschwindigkeiten unterwegs gewesen wären». Das Bundesgericht bestätigt deswegen die mittelschwere Widerhandlung.

Verwaltungsgericht kann Vorfall anders als Strafgericht beurteilen

Dass das Strafgericht den Autofahrer wegen einer einfachen Verkehrsregelverletzung verurteilt hat, schliesst gemäss Bundesgericht nicht aus, dass das Verwaltungsgericht denselben Vorfall als mittelschwere Widerhandlung qualifiziert: «Mit der Einstufung als mittelschwere Widerhandlung hat die Vorinstanz auch keinen Widerspruch zum Ausgang des Strafverfahrens geschaffen; eine einfache Verkehrsregelverletzung (…) entspricht sowohl einer leichten als auch einer mittelschweren Widerhandlung».

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt den viermonatigen Führerausweisentzug. Es auferlegt dem Beschwerdeführer die Gerichtskosten in der Höhe von 3 000 CHF.

Aktualisiert am 23. Februar 2023