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Doppelter Preis für die Reinigung der Damenbluse: Ist das erlaubt?

Eine Textilreinigung darf die Preise grundsätzlich frei festlegen. Mit höheren Preisen für Damenblusen verletzt sie das Gleichheitsgebot nicht.

Das Obligationenrecht verankert die Vertragsfreiheit. Das verfassungsrechtlich verankerte Gebot der Rechtsgleichheit verbietet es einem privaten Unternehmen nicht, für die Reinigung von Damenblusen höhere Preise festzulegen als für die Reinigung von Herrenhemden.

Gender Pricing ist erlaubt

Das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verbietet namentlich die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Nur jene, die staatliche Aufgaben wahrnehmen, müssen jedoch zur Verwirklichung der Grundrechte beitragen. Bei den privaten Unternehmen sorgen die Behörden dafür, «dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden». Diese Pflicht der Behörden geht aber nicht so weit, dass ein privates Unternehmen bei der Preisgestaltung das Diskriminierungsverbot beachten muss.

Wenn nun also eine Textilreinigung für die Reinigung einer Damenbluse mehr verlangt als für die Reinigung eines identischen Herrenhemdes, darf sie das – sie muss diesen Preis rechtlich nicht einmal damit rechtfertigen, dass eine Damenbluse in der Regel schwieriger und deswegen aufwändiger zu reinigen sei.

Aktualisiert am 27. Dezember 2024