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Doppelter Preis für die Reinigung der Damenbluse: Ist das erlaubt?

Ja. Ihre Textilreinigung kann wie jedes andere Unternehmen weitgehend frei bestimmen, welche Preise es nach welchen Kriterien für seine Dienstleistung verlangen will.

Zwar hält die Bundesverfassung ein Diskriminierungsverbot fest, das namentlich auch die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet. Allerdings bindet dieses Recht wie auch die anderen Grundrechte grundsätzlich nur jene Personen, die staatliche Aufgaben wahrnehmen.

Gender Pricing ist erlaubt

Die Behörden haben dafür zu sorgen, dass die Grundrechte auch unter Privaten wirksam werden. Dies aber zum einen nur insoweit, als sich die Grundrechte dazu eignen. Zum anderen gilt die Vertragsfreiheit, die Parteien können also den Inhalt eines Vertrages innerhalb der Schranken des Gesetzes frei festlegen. Wenn nun also Ihre Textilreinigung für die Reinigung Ihrer Damenbluse mehr verlangt als für die Reinigung eines identischen Herrenhemdes, darf sie das – sie muss diesen Preis rechtlich nicht einmal damit rechtfertigen, dass eine Damenbluse in der Regel schwieriger und deswegen aufwändiger zu reinigen sei.