Unterwegs

Strasse zu wegen umgestürzter Bäume: Zahlt die Waldeigentümerin?

Grundsätzlich ja, hat das Bundesgericht am 22. Juli 2019 entschieden.

Nachdem zwei Bäume auf die Gemeindestrasse gestürzt sind und diese blockiert haben, hat die Gemeinde die Feuerwehr benachrichtigt, welche die Bäume weggeschafft hat. Die Sicherheitsverwaltung der Gemeinde hat den Feuerwehreinsatz der Waldeigentümerin in Rechnung gestellt. Die Waldeigentümerin hat gegen diese Rechnung erfolglos rekurriert.

Waldeigentümerin muss Feuerwehreinsatz bezahlen

Die Waldeigentümerin hat unter anderem argumentiert, dass nicht sie, sondern die Gemeinde die Feuerwehr alarmiert hätten. Folglich müsse die Gemeinde für die Kosten des Einsatzes aufkommen. Wie das Bundesgericht ausführt, ist dies jedoch nicht korrekt. Zum einen ist die Waldeigentümerin schadenersatzpflichtig, da Bäume von ihrem Grundstück auf die Gemeindestrasse geraten sind und diese unmittelbar entfernt werden mussten. Zum anderen war im konkreten Fall die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet, weswegen die Gemeinde auch nach den kantonalen gesetzlichen Grundlagen unmittelbar handeln musste.

Keine Unterhaltspflicht

Zwar verpflichtet das Waldgesetz die Waldeigentümerin nicht, den Wald abseits der markierten Wege zu unterhalten (vgl. auch Thema des Monats). Dieses Recht zur Nichtbewirtschaftung darf jedoch nicht dazu führen, dass die Sicherheit von Personen auf einem benachbarten Grundstück, hier auf der Gemeindestrasse, gefährdet wird.