Gesamtarbeitsverträge

Rechtsweg des Arbeitnehmers


Wie kann ein Arbeitnehmer gegen GAV-Verletzungen durch die Arbeitgeberin vorgehen?

Wenn die Arbeitgeberin eine normative Bestimmung (siehe oben) eines GAV nicht einhält, kann jeder betroffene Arbeitnehmer dagegen beim Arbeitsgericht beziehungsweise Zivilgericht klagen. Der Weg ist derselbe, wie wenn die Arbeitgeberin eine Bestimmung aus dem Einzelarbeitsvertrag oder dem Obligationenrecht verletzt. Bespiel: Missachtung des vereinbarten Lohnes oder der Kündigungsfrist. Verletzt die Arbeitgeberin hingegen eine indirekt-schuldrechtliche Bestimmung (Beispiel: Der GAV sieht vor, dass die Arbeitgeberin pro Arbeitnehmer Beträge in einen Frühpensionierungsfonds einzahlt und die Arbeitgeberin hält sich nicht daran) muss der Arbeitnehmer bei der Gewerkschaft intervenieren. Nur sie kann via paritätische Kommission oder Schiedsgericht (siehe unten) die Arbeitgeberin dazu verpflichten, die indirekt-schuldrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. 

Gleich vorgehen müsste der Arbeitnehmer auch dann, wenn seine Arbeitgeberin eine schuldrechtliche Verpflichtung des GAV nicht einhält. Im Normalfall betreffen schuldrechtliche Bestimmungen jedoch den einzelnen Arbeitnehmer nicht, weshalb in der Praxis kaum ein Arbeitnehmer wegen Missachtung einer schuldrechtlichen Verpflichtung gegen seine Arbeitgeberin vorgehen dürfte.

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