Kauf Occasionsfahrzeug

Ich habe mein Occasionsauto gefunden, was muss im Kaufvertrag stehen?


Braucht es für den Kauf eines Occasionsautos einen schriftlichen Vertrag?

Nein, da das Gesetz für diesen Kaufvertrag keine Formvorschrift festlegt. Um Missverständnisse zu vermeiden und zu Beweiszwecken im Konfliktfall ist ein schriftlicher Vertrag jedoch sinnvoll.

Welche Punkte sollten in einem Kaufvertrag über ein Occasionsauto stehen?

  • Vertragsparteien
  • Name, Vorname, Adresse
  • Beruf
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer & eMail-Adresse
  • Fahrzeug
  • Marke & Typ
  • Farbe
  • Sonderausstattung
  • Kilometerstand
  • Fahrgestellnummer
  •  Daten:
  • Erste Inverkehrsetzung
  •  Letzte MFK-Prüfung
  • Typengenehmigung
  • Nächster Abgastest sofern für das Fahrzeug vorgeschrieben.
  • Preis & Eigentumsübergang
  • Kaufpreis in Betrag und Währung
  • Zahlungsmodalitäten
  • Übergabemodalitäten
  • Zeitpunkt Eigentumsübergang
  • Allfälliges Rücktrittsrecht & -bedingungen
Aufgepasst:
  • falls die Verkäuferin mit dem Käufer nichts anderes vertraglich vereinbart hat, gilt das Zug-um-Zug-Prinzip: Die Verkäuferin übergibt das Occasionsauto und der Käufer bezahlt den Preis gleichzeitig.
  • Die Vertragsparteien können im Vertrag den Preis für das Occasionsfahrzeug grundsätzlich frei vereinbaren. Die Eurotax-Richtpreise sind blosse Richtwerte und nicht verbindlich.
  • Garantie & Gewährleistung
  • Datum des Kaufes durch die Verkäuferin, Angabe der vorherigen Eigentümerin oder der Händlerin
  • Vollständigkeit und Korrektheit des Servicehefts
  • Das Fahrzeug hat
    •  keine Mängel
    • keine bekannten Mängel
    • folgende Mängel:
  • Das Fahrzeug ist
    • Unfallfrei
    • Nicht unfallfrei
Schadensdatum & Schaden:
    • Ein Unfallwagen
Schadensdatum & Schaden:
Aufgepasst:

Wenn der Käufer nach dem Kauf einen Occasionstest in der Garage oder im Technischen Zentrum des TCS machen möchte, sollte er dies im Kaufvertrag festhalten lassen. In der Regel übernimmt der Käufer die Kosten des Occasionstests, während die Verkäuferin allfällige Reparaturkosten von festgestellten Mängeln übernimmt.
  • Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Siehe auch: «Für welche Mängel haftet die Verkäuferin eines Occasionstöffs?»

Habe ich beim Kauf eines Occasionsautos ein vertragliches Rücktrittsrecht?

Grundsätzlich nein. Ist der Vertrag abgeschlossen, hat in der Regel weder die Verkäuferin noch der Käufer ein Rücktrittsrecht.

Ausnahmen:

  • Es gibt eine Rücktrittsklausel im Vertrag
  • Die Verkäuferin hat den Käufer über den Zustand des Autos absichtlich getäuscht
  • Eine Vertragspartei hat die andere unrechtmässig ausgenutzt ( übervorteilt ), indem sie beispielsweise eine Notlage der anderen Partei zum Vertragsabschluss missbraucht hat. Aufgepasst: Gericht anerkennt eine solche Übervorteilung nur selten.
Fristen & Formvorschriften
  • Hat die Verkäuferin mit dem Käufer eine Rücktrittsklausel vereinbart, gilt für den Rücktritt die dort vereinbarte Frist.
  • Gibt es keine Rücktrittsklausel und hat die Verkäuferin den Käufer absichtlich über den Zustand des Autos getäuscht, kann der Käufer innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung erklären, dass er den Vertrag nicht halte. Der Käufer muss die Täuschung beweisen.
  • Hat der Käufer den Vertrag zu seinem Nachteil und nur deswegen abgeschlossen, weil er sich in einer Notlage befindet, unerfahren oder leichtsinnig ist, kann er innerhalb eines Jahres erklären, dass er den Vertrag nicht halte. Dasselbe gilt für die Verkäuferin. Aufgepasst: Gericht anerkennt eine solche Übervorteilung nur selten.


Finden Sie dieses Dokument hilfreich?