Fluggastrechte CH / EU
Flug buchen und einchecken
Zoé plant eine Flugreise. Wie muss die Airline allgemein informieren, wie im Falle einer Annullierung? Was gilt für Personen mit eingeschränkter Mobilität? Was muss Zoé bei der Gepäckaufgabe beachten?
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Fristen & Formvorschriften
Annullation
Die Airline muss Zoé
- mindestens zwei Wochen vor der planmässigen Abflugzeit informieren, falls sie den Flug annulliert;
- Mindestens sieben Tage vor der planmässigen Abflugzeit informieren, falls sie den Flug annulliert und ihr einen Ersatzflug anbieten, der
- Höchstens zwei Stunden vor der planmässigen Abflugzeit startet;
- Höchstens vier Stunden nach der planmässigen Ankunftszeit landet.
Informiert die Airline Zoé später als sieben Tage vor der planmässigen Abflugzeit über die Annullierung, muss sie Zoé einen Ersatzflug anbieten, der
- Höchstens eine Stunde vor der planmässigen Abflugzeit startet;
- Höchstens zwei Stunden nach der planmässigen Ankunftszeit landet.