Konsum & Internet
Betrug auf Kleinanzeigenportal: Was tun?

Auch bei einem Online-Kaufvertrag müssen sich Käufer und Verkäuferin an die Regeln halten. Bei einem Betrug kann das Opfer Anzeige erstatten.
Wer auf einem Kleinanzeigenportal wie etwa tutti oder Ricardo Waren kauft oder verkauft, muss seine vertraglichen Verpflichtungen genau gleich erfüllen wie wenn er in einem physischen Laden etwas kauft. Hat ein angeblicher Käufer gar nie vor, die Ware zu bezahlen oder will er sich Zugang zu den Bankdaten der Verkäuferin verschaffen, macht er sich allenfalls des Betrugs schuldig. Dasselbe gilt, wenn eine angebliche Verkäuferin nur auf den Kaufpreis aus ist, aber nie die Absicht hatte, die Ware tatsächlich zu liefern.
Um einen erfolgreichen Betrug zu vermeiden, sollten sich Käufer und Verkäuferin auf verdächtige Inserate und Personen nicht einlassen. Ist ein Käufer oder eine Verkäuferin bereits Opfer eines Betrugs geworden, ist als erstes sofort die Bank zu informieren, um weiteren Schaden zu verhindern. Allenfalls bietet die Online-Plattform selbst auch eine Hilfestellung an. Schliesslich ist es sinnvoll, eine Strafanzeige zu stellen. Dies nicht zuletzt, um die Strafverfolgungsbehörden auf den Betrug aufmerksam zu machen und so zur Prävention beizutragen.
Betrug ist auch auf Online-Plattformen strafbar
Wer jemanden arglistig irreführt, um sich unrechtmässig zu bereichern, macht sich des Betrugs strafbar. Dies gilt auch bei Geschäften auf Online-Plattformen. Dabei gibt es verschiedene Betrugsmaschen.
Eine betrügerische Verkäuferin etwa kann zeitlichen Druck machen, damit der Käufer den Betrag schnell und ohne weitere Prüfung überweist. Sobald sie den Betrag erhalten hat, wird sich die Verkäuferin nicht mehr melden und auch die Ware nicht liefern. Umgekehrt kann ein betrügerischer Käufer beispielsweise behaupten, er sei im Ausland und müsse den Kaufbetrag über einen speziellen Kanal überweisen. Ein allfällig zugeschickter Beleg der Überweisung ist falsch. Liefert nun die Verkäuferin die Ware, wird sie den Kaufpreis nie erhalten. Allenfalls versucht die betrügerische Vertragspartei auch, einen Vorschuss zu erhalten oder über Phishing an Bank-Zugangsdaten zu gelangen.
Kontakt zu verdächtigen Käufern oder Verkäuferinnen abbrechen
Der beste Schutz gegen einen erfolgreichen Kleinanzeigenbetrug ist die Prävention. Grundsätzlich ist es sinnvoll, bei einem Verdacht auf Betrug den Kontakt abzubrechen. Dabei gilt es ein paar einfache Regeln zu beachten:
- Nicht auf unrealistische Angebote mit etwa einem offensichtlich zu tiefen Verkaufspreis eingehen;
- Zeitlichen Druck durch die Vertragspartei ignorieren;
- Keine Kopien von Ausweisdokumenten verschicken;
- Nicht ausserhalb der von dem Kleinanzeigenportal angebotenen Kommunikationskanälen kommunizieren;
- Keine Links anklicken, welche die Vertragspartei geschickt hat, dies gilt auch für vermeintliche Links der Post oder anderen bekannten Dienstleisterinnen;
- Verdächtige Angebote und verdächtige User bei der Plattform melden.
Betrug melden und anzeigen
Wer bereits Opfer eines Betrugs geworden ist, sollte als erstes Massnahmen ergreifen, um weiteren Schaden zu verhindern:
- Bank informieren, damit diese weitere Zahlungen blockiert;
- Passbüro und Polizei informieren, falls Betrüger über die Daten der Identitätskarte oder des Reisepasses verfügt,
- Allfällig betroffene Passworte ändern.
In einem weiteren Schritt kann das Opfer den Betrug bei verschiedenen Stellen melden:
- Plattform über den Betrug informieren;
- Betrug beim Bundesamt für Cybersicherheit BACS melden;
- Anzeige bei der Polizei erstatten. Im Falle eines Betrugs beim Online-Kauf ist dies auch über den Online-Polizeiposten möglich.