Arbeiten
Darf der Chef verlangen, dass ich bei der Arbeit Markenkleider trage?
Die Arbeitgeberin darf einen Dresscode vorgeben und grundsätzlich auch verlangen, dass der Arbeitnehmer diese Arbeitskleider selbst bezahlt.
Sowohl Gesamtarbeitsverträge wie auch Reglemente oder Individualarbeitsarbeitsverträge können Regelungen zur Arbeitskleidung enthalten. Zudem darf die Arbeitgeberin im Rahmen ihres Weisungsrechts einen Dresscode vorschreiben. In jedem Fall darf die Regelung die Persönlichkeit des Arbeitnehmers nicht verletzen.
Die Arbeitgeberin muss das für die Arbeit notwendige Material zur Verfügung stellen. Spezifische Arbeitskleider fallen in diese Kategorie, während sich der Arbeitnehmer um gewöhnliche Arbeitskleider, welche er auch in der Freizeit tragen kann, selbst kümmern muss. Stellt der Arbeitnehmer die spezifischen Arbeitskleider selbst zur Verfügung, muss die Arbeitgeberin ihn dafür angemessen entschädigen. Dies ist jedoch dispositives Recht, Arbeitsvertrag oder eine Branchenpraxis können die Kostentragung anders regeln.
Arbeitgeberin darf Dresscode vorgeben
Die Arbeitgeberin kann Vorgaben zu der Arbeitskleidung machen. Dabei muss sie die Persönlichkeit des Arbeitnehmers respektieren und ihre Vorgaben der konkreten Situation anpassen. So darf sie etwa von Mitarbeitern mit Kundenkontakt verlangen, dass diese repräsentativ gekleidet sind, wohingegen dieselbe Vorgabe beispielsweise bei einem Lagermitarbeiter kaum zulässig ist. (Siehe auch: «Darf ich verkleidet am Arbeitsplatz erscheinen?»)
Arbeitnehmer muss Arbeitskleidung grundsätzlich selbst bezahlen
Der Arbeitnehmer hat für seine Arbeitskleidung dann selbst aufzukommen, wenn er sie auch im Alltag tragen kann.
Die Arbeitgeberin wiederum hat die Arbeitskleidung dann zur Verfügung zu stellen, wenn es sich um spezifische Arbeitskleidung wie etwa Uniformen handelt. Denn hier handelt es sich um Material, welcher der Arbeitnehmer zur Arbeit benötigt. Besorgt der Arbeitnehmer die Kleidung selbst, muss die Arbeitgeberin ihn grundsätzlich entschädigen – jedoch nur, «sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist». So darf die Arbeitgeberin verlangen, dass der Arbeitnehmer qualitativ hochwertige Kleidung bei der Arbeit trägt. Nicht verlangen darf die Arbeitgeberin jedoch, dass der Arbeitnehmer einen bestimmten Teil seines Lohnes in Kleider aus dem Unternehmen selbst investiert, da dies gegen das so genannte Truckverbot verstösst.