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Darf die Airline die Nachzahlung von Taxen verlangen?

Wer Flugreisen anbietet, muss den tatsächlich zu bezahlenden Preis bekanntgeben. Die Airline darf nicht im Nachhinein Taxen berechnen.

Flugreisen fallen in den Geltungsbereich der Preisbekanntgabeverordnung. Bietet nun eine Airline, eine Veranstalterin oder ein Reisebüro einen Flug ab einem Flughafen in der Schweiz oder der Europäischen Union (EU) an, muss sie den tatsächlich zu bezahlenden Preis ausweisen. Dieser Preis schliesst neben dem eigentlichen Flugpreis die Steuern, Flughafengebühren, sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte ein. Ebenso muss die Anbieterin allfällige fakultative Zusatzkosten auf «klare, transparente und eindeutige Art und Weise zu Beginn jedes Buchungsvorgangs» mitteilen.

Hat die Anbieterin diese Regeln nicht eingehalten, sollte der Fluggast eine detaillierte Rechnung verlangen und die Anbieterin auf die Vorschriften hinweisen. In einem nächsten Schritt kann sich der Fluggast an den Ombudsman der Reisebranche wenden. Führt auch dies nicht zu einer Lösung, kann der Fluggast das zuständige Zivilgericht anrufen oder eine Beschwerde wegen unlauterer Werbung beim Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) einreichen. (Siehe auch: «Billigflug: Muss ich nachzahlen, wenn ich den Rückflug nicht antrete?»)