Konsum & Internet
Darf ein Geschäft bei reduzierten Artikeln den Umtausch ausschliessen?
Die Verkäuferin darf bestimmen, dass der Umtausch ausgeschlossen ist. Sie kann das generell tun oder den Umtausch an bestimmte Bedingungen knüpfen.
Es gibt in der Schweiz kein gesetzliches und allgemeines Recht auf Umtausch.
Will der Käufer ein bereits gekauftes und mängelfreies Produkt wieder zurückgeben, kann die Verkäuferin grundsätzlich frei entscheiden, ob sie die Ware zurücknimmt, dem Käufer einen Gutschein ausstellt oder auf dem Kaufvertrag beharrt. Sie kann ein allfälliges Umtauschrecht auch auf nicht reduzierte Ware beschränken.
Von dieser Regel gibt es zwei Ausnahmen: Hat die Verkäuferin vor Abschluss des Kaufvertrages ausdrücklich ein Umtauschrecht eingeräumt, darf der Käufer sie darauf behaften. Ebenso darf der Käufer die Ware wieder zurückgeben, wenn diese teurer als CHF 100 war und es sich um ein so genanntes Haustürgeschäft handelte. Ein Haustürgeschäft liegt dann vor, wenn die Verkäuferin das Angebot an folgenden Orten gemacht hat:
- am Arbeitsplatz des Käufers, in Wohnräumen oder in deren unmittelbaren Umgebung;
- in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf öffentlichen Strassen oder Plätzen;
- auf einer Kaffeefahrt oder
- am Telefon oder über vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation.
Aufgepasst: Anders als in der EU gilt in der Schweiz bei Online-Käufen kein automatisches Widerrufsrecht. Allerdings gewähren die meisten Online-Händlerinnen ein solches freiwillig.