Arbeiten

Darf ich am Arbeitsplatz Musik hören?

Musikhören am Arbeitsplatz ist grundsätzlich erlaubt. Die Arbeitgeberin kann aber den Musikgenuss einschränken. Dies insbesondere dann, wenn die Musik die Arbeit beeinträchtigt oder die Kolleginnen stört.

Während der Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer arbeiten. Die Arbeitgeberin kann über ihr Weisungsrecht das Musikhören einschränken, wenn die Musik den Arbeitnehmer ablenkt oder die Arbeitskolleginnen stört.

Musik darf nicht von Arbeit ablenken

Der Arbeitnehmer muss konzentriert arbeiten können. Lenkt ihn Musik von seiner Tätigkeit ab, kann die Arbeitgeberin ihm das Musikhören verbieten. (Siehe auch: «Darf ich während der Arbeit Olympia schauen?») Lenkt die Musik die Arbeitskolleginnen ab, muss die Arbeitgeberin ebenfalls eingreifen.

Arbeitgeberin muss Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten

Untersteht der Betrieb den Gesundheitsbestimmungen des Arbeitsgesetzes, ist die Arbeitgeberin ausdrücklich verpflichtet, Lärm zu vermeiden. Sie hat namentlich durch «Massnahmen der Arbeitsorganisation» zu gewährleisten, dass die Musik am Arbeitsplatz die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt.

Die Arbeitgeberin muss die Musik am Arbeitsplatz einschränken oder verbieten, wenn sie ein Sicherheitsrisiko darstellt. So etwa, wenn der Arbeitnehmer durch die Musik einen Feueralarm nicht mehr hört oder die Sicherheit anderer Personen gefährdet ist. In aller Regel darf eine Tramchauffeurin deswegen während der Fahrt keine Musik hören. Eine Ausnahme sind die Basler Verkehrsbetriebe, die seit einigen Monaten Musik im Führerstand offiziell zulassen.

Musik darf Arbeitsatmosphäre nicht beeinträchtigen

Die Arbeitgeberin kann beziehungsweise muss nicht nur dann eingreifen, wenn die Musik die Konzentration des Arbeitnehmers stört oder die Sicherheit gefährdet. Aufgrund ihrer arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht muss sie unter Umständen auch intervenieren, wenn sich ein Arbeitnehmer durch die Musik belästigt fühlt. (Siehe auch: «Darf ich frische Blumen im Büro aufstellen?»)