Arbeiten

Darf ich während der Arbeit Olympia schauen?

In aller Regel nicht ist es nicht zulässig, während der Arbeitszeit eine Olympiaübertragung zu verfolgen. Allerdings darf der Chef das Verhalten seiner Mitarbeiter grundsätzlich nicht systematisch kontrollieren.

Ein Arbeitnehmer ist während der Arbeitszeit verpflichtet, zu arbeiten. Die Arbeitgeberin kann zusätzlich anordnen, dass ihre Mitarbeiter keine Wettkämpfe verfolgen oder sie kann LiveStreams sperren. Auch während der Olympiade darf die Arbeitgeberin aber nicht systematisch kontrollieren, ob sich alle Angestellten an die Anordnung halten.

Privates gehört nicht an den Arbeitsplatz

Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, gegen ein Entgelt Arbeit zu leisten. Private Aktivitäten gehören in die Freizeit. Kann ein Mitarbeiter Privates nicht während der Freizeit erledigen, hat der Chef die «üblichen freien Stunden und Tage» als Freizeit zu gewähren. Olympia fällt nicht unter diese Bestimmung, selbst wenn die dem Mitarbeiter am Herzen liegenden Wettkämpfe just während seiner Arbeitszeit ausgetragen werden. Der Chef muss deswegen nicht akzeptieren, dass sein Mitarbeiter die Spiele laufend mitverfolgt anstatt zu arbeiten.

Hat der Mitarbeiter den Chef allerdings mit seiner Begeisterung angesteckt und gibt ihm dieser das ausdrückliche Einverständnis, live mitzufiebern, ist der Angestellte im grünen Bereich. Ebenso ist es ihm erlaubt, sich während der Pausen über den Stand der Wettkämpfe zu informieren. Willigt der Chef ein, kann der Mitarbeiter natürlich auch Ferientage nehmen, um nichts zu verpassen.

Chef darf nicht systematisch kontrollieren

Selbst wenn sich der Mitarbeiter gar nicht mit seinem Chef einigen kann. Wenn er sich ab und zu während seiner Arbeitszeit über die Olympiaresultate updatet, droht ihm arbeitsrechtlich in der Regel nichts, sofern die Qualität seiner Arbeit nicht darunter leidet. Denn dem Chef ist es nicht erlaubt, das private Verhalten seiner Arbeitnehmer systematisch zu kontrollieren. Eine Ausnahme gilt für jene Tätigkeiten, welche die Arbeitgeberin aufgrund von Compliance-Vorschriften lückenlos nachweisen können muss.

Aktualisiert am 30. Mai 2024