Arbeiten

Darf ich während der Arbeit Olympia schauen?

In aller Regel nicht.

Als Arbeitnehmer sind Sie während Ihrer Arbeitszeit verpflichtet, zu arbeiten. 

Privates gehört nicht an den Arbeitsplatz

Mit dem Arbeitsvertrag verpflichten Sie sich, gegen ein Entgelt Arbeit zu leisten. Privates müssen Sie grundsätzlich in der Freizeit erledigen. Ist dies nicht möglich, etwa weil Sie heiraten oder umziehen, hat ihnen Ihr Chef die «üblichen freien Stunden und Tage» frei zu geben. Olympia fällt nicht unter diese Bestimmung, selbst wenn die Ihnen am Herzen liegenden Wettkämpfe just während Ihrer Arbeitszeit ausgetragen werden. Ihr Chef muss deswegen nicht akzeptieren, dass Sie die Spiele laufend mitverfolgen anstatt zu arbeiten. Haben Sie ihn allerdings mit Ihrer Begeisterung angesteckt und gibt er Ihnen das ausdrückliche Einverständnis, live mitzufiebern, sind Sie im grünen Bereich.

Pausen und Ferien sind Privatsache

Wenn Sie bei ihrem Chef mit Ihrer Olympiabegeisterung auf Granit beissen, müssen Sie entweder auf die Live-Berichterstattung verzichten oder hoffen, dass die spannenden Momente in ihren Pausen passieren, während deren Sie die Wettkämpfe schauen dürfen. Oder aber Sie beziehen Ferien, um nichts zu verpassen.

Chef darf nicht systematisch kontrollieren

Selbst wenn Sie sich mit Ihrem Chef gar nicht einigen können: Wenn Sie sich ab und zu während Ihrer Arbeitszeit über die Olympiaresultate updaten, droht Ihnen arbeitsrechtlich in der Regel nichts, sofern die Qualität Ihrer Arbeit nicht leidet. Denn Ihrem Chef ist es nicht erlaubt, Ihr privates Verhalten am Arbeitsplatz systematisch zu kontrollieren. Eine Ausnahme gilt für jene Tätigkeiten, welche die Arbeitgeberin aufgrund von Compliance-Vorschriften lückenlos nachweisen können muss.