Konsum & Internet

Darf ich den Kita-Vertrag kündigen, wenn ich den Job verliere?

Wer den Job verliert, kann den Kitavertrag in der Regel nicht vorzeitig kündigen. Die Kita muss aber versuchen, den freien Platz zu besetzen.

Die Parteien eines Dauervertrages wie es ein Kita-Vertrag einer ist, können ihn gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts unabhängig von der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist vorzeitig kündigen, wenn er unzumutbar geworden ist. Wird ein Elternteil arbeitslos und braucht den Kitaplatz deswegen nicht mehr, ist das jedoch noch kein ausserordentlicher Kündigungsgrund. Allerdings hat die Kita eine Schadenminderungspflicht und muss versuchen, den freien Platz zu besetzen. «Kann ich mein Fitnessabo vorzeitig kündigen, wenn ich umziehe?»)

Kitavertrag läuft trotz Arbeitslosigkeit weiter

Die Kita-Verträge sehen meist zwei- bis dreimonatige Kündigungsfristen vor, was den üblichen Kündigungsfristen bei Arbeitsverträgen entspricht. Ein arbeitslos gewordener Elternteil kann so den Kitavertrag zumindest theoretisch fristgerecht kündigen und hat damit grundsätzlich kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Elternteil nicht die Absicht hat, weiterhin erwerbstätig zu sein.

Komplizierter ist es, wenn der künftig oder aktuell arbeitslose Elternteil aktiv auf Stellensuche mit ungewissem Ausgang ist. Einerseits muss er vermittlungsfähig sein, um Arbeitslosentaggelder beziehen zu können. Dabei muss er insbesondere belegen können, dass die Kinderbetreuung gewährleistet ist. Andererseits kann es aber schwierig oder eben gar unzumutbar sein, einen Kitaplatz trotz reduziertem Einkommen zu finanzieren. In dieser Situation kann eine ausserordentliche Kündigung zulässig sein.

Kita hat Schadenminderungspflicht

Sind die Voraussetzungen für eine ausserordentliche Kündigung nicht erfüllt, will aber der Elternteil den Kitavertrag gleichwohl frühzeitig auflösen, hat die Kita eine Schadenminderungspflicht. Sofern eine Warteliste besteht, muss sie den freien Platz den Eltern auf dieser Liste aktiv anbieten. Gibt es keine Warteliste, sollte die Kita den freien Platz zumindest auf ihrer Website erwähnen oder allenfalls gar ein Inserat publizieren. Sorgt der Elternteil selbst für ein «Ersatzkind», muss die Kita dieses aufnehmen, soweit es die vorgegebenen Voraussetzungen wie etwa das passende Alter erfüllt.

In jedem Fall berücksichtigen muss die Kita jene Ausgaben, welche sie durch die nicht fristgerechte Kündigung eingespart hat. So darf sie namentlich die Kosten für die einsparten Mahlzeiten nicht belasten.