Arbeiten
Darf ich die Mittagspause verlängern, um für meinen Sohn zu kochen?
Arbeitnehmer mit Familienpflichten haben in der Regel Anspruch auf eine Mittagspause von anderthalb Stunden.
Das Arbeitsgesetz verpflichtet die Arbeitgeberin, die Arbeits- und Ruhezeit unter Berücksichtigung von Arbeitnehmern mit Familienpflichten festzusetzen. Auf Verlangen hin hat der Chef deswegen eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden zu gewähren. Arbeitnehmer haben dieses Recht, bis ihr jüngstes Kind das 15. Altersjahr vollendet hat. Die Mittagspause ist nicht bezahlt.
Der Arbeitnehmer darf allerdings nicht frei entscheiden, wie und wann er diese Pause organisiert. Vielmehr muss er sich mit der Arbeitgeberin einigen. Diese wiederum muss sicher stellen, dass sie das Recht auf die längere Mittagspause nicht durch organisatorische Vorgaben aushöhlt. Sie darf die Mittagspause beispielsweise nicht regelmässig so ansetzen, dass die Mittagspause mit dem Stundenplan der Schule kollidiert und der Arbeitnehmer so in der Praxis doch eine andere Mittagsbetreuung organisieren muss. Weiter muss die Arbeitgeberin die Pause in der Mitte der Arbeitszeit ansetzen. Sie darf die Mittagspause also nicht in den Nachmittag legen, wenn der Arbeitnehmer seit morgens früh am Arbeiten ist . (Siehe auch: «Arbeitszeit»)
Aufgepasst: Das Arbeitsgesetz gilt nicht für alle Arbeitnehmer. So ist es beispielsweise nicht anwendbar auf Angestellte einer öffentlichen Verwaltung, bestimmter öffentlicher Verkehrsbetriebe oder privater Haushaltungen.
Aktualisiert am 9. März 2026