Arbeiten

Darf ich die Mittagspause verlängern, um für meinen Sohn zu kochen?

Das Arbeitsgesetz schützt Arbeitnehmer mit Familienpflichten. Die Arbeitgeberin muss Ihnen deswegen eine Mittagspause von anderthalb Stunden gewähren, wenn Sie Betreuungspflichten haben. Dies jedenfalls dann, wenn Sie dem Arbeitsgesetz unterstehen.

Das Arbeitsgesetz verpflichtet die Arbeitgeberin, die Arbeits- und Ruhezeit unter Berücksichtigung von Arbeitnehmern mit Familienpflichten festzusetzen. Auf Ihr Verlangen hin hat Ihr Chef Ihnen deswegen eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden zu gewähren. Sie haben dieses Recht, bis ihr Sohn das 15. Altersjahr vollendet hat. Die Mittagspause ist nicht bezahlt.

Sie dürfen allerdings nicht frei entscheiden, wie und wann sie diese Pause organisieren. Vielmehr müssen sie sich mit Ihrer Arbeitgeberin einigen. Diese wiederum muss sicher stellen, dass sie das Recht auf die längere Mittagspause nicht durch organisatorische Vorgaben aushöhlt. Sie darf die Mittagspause beispielsweise nicht regelmässig so ansetzen, dass die Mittagspause mit dem Stundenplan Ihres Sohnes kollidiert und Sie so in der Praxis doch eine andere Mittagsbetreuung organisieren müssen. Weiter muss Ihre Arbeitgeberin die Pause in der Mitte Ihrer Arbeitszeit ansetzen. Sie darf Ihre Mittagspause also nicht in den Nachmittag legen, wenn Sie seit morgens früh am Arbeiten sind. (Siehe auch: «Arbeitszeit»)

Aufgepasst: Das Arbeitsgesetz gilt nicht für alle Arbeitnehmer. So ist es beispielsweise nicht anwendbar auf Angestellte einer öffentlichen Verwaltung, bestimmter öffentlicher Verkehrsbetriebe oder privater Haushaltungen.

Aktualisiert am 28. Juli 2022