Wohnen

Darf ich meine im Schrebergarten geernteten Äpfel im Keller lagern?

Falls Sie den Keller zur alleinigen Nutzung gemietet haben, grundsätzlich ja. Bei einem Keller zur gemeinschaftlichen Nutzung kann die Vermieterin über den Mietvertrag oder die Hausordnung detailliertere Vorgaben machen.

Auch bei der Lagerung von Gegenständen im Keller gilt der allgemeine mietrechtliche Grundsatz, dass Sie auf die anderen Mietparteien Rücksicht nehmen müssen.

Keller zur alleinigen Nutzung

Ist neben Ihrer Wohnung auch ein Kellerabteil zur alleinigen Nutzung Bestandteil Ihres Mietvertrages, können Sie dort grundsätzlich lagern, was sie möchten – jedenfalls sofern die gelagerten Sachen keine Gefahr darstellen (vgl. Lagerung von Feuerwerk). Zudem müssen Sie den Keller wie auch Ihre Wohnung sorgfältig gebrauchen und auf die anderen Hausbewohner Rücksicht nehmen.

Die Vermieterin kann Ihnen nicht generell verbieten, die Ernte Ihres Schrebergartens in Ihrem Kellerabteil zu lagern. Modern die Äpfel allerdings vor sich hin und fühlen sich die übrigen Hausbewohner durch den Geruch belästigt, verletzen Sie die Pflicht zur Rücksichtnahme. Die Vermieterin kann Sie schriftlich mahnen und auffordern, das Obst zu entfernen beziehungsweise fachgerecht zu lagern. Weigern Sie sich, kann Ihnen die Vermieterin als letzte Massnahme mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.

Keller zur gemeinschaftlichen Nutzung

Nutzen Sie den Keller gemeinsam mit den anderen Hausbewohnern, hat die Vermieterin allenfalls die Nutzungsbedingungen bereits im Mietvertrag festgelegt. Sie kann so beispielsweise bestimmen, dass Sie den Keller nur zum Abstellen von Velos und Kinderwagen nutzen dürfen. Eine solche Vorgabe kann Ihre Vermieterin auch in der Hausordnung machen. Diese wiederum muss sie im Mietvertrag erwähnen oder mindestens beim Abschluss des Mietvertrags darauf hinweisen, da die Hausordnung sonst nicht verbindlich ist.

Keine Lagerung von Obst im Treppenhaus

Nicht akzeptieren muss Ihre Vermieterin hingegen, dass Sie die Harassen voller Äpfel im kühlen Treppenhaus lagern: Zum einen haben Sie das Treppenhaus nicht als Lagerraum gemietet und können so nicht über diese Fläche verfügen. Zum anderen ist Ihre Vermieterin für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften verantwortlich und muss verhindern, dass die Harassen nicht zu Stolperfallen auf dem Fluchtweg werden. Hingegen darf Ihre Vermieterin das Problem nicht lösen, indem sie die Äpfel einfach aufisst: Damit verletzt sie Ihr Eigentum und wird schadenersatzpflichtig.