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Darf ich meinen Camper vermieten, wenn ich ihn selbst nicht nutze?
Wer einen Camper vermietet, muss versicherungsrechtliche Fragen klären und die allfälligen Einnahmen als Einkommen versteuern.
Die Halterin eines Motorfahrzeuges haftet grundsätzlich für jeden Schaden, der mit Ihrem Camper verursacht wurde – unabhängig davon, wer tatsächlich am Steuer sass. Schäden von Dritten deckt die obligatorische Haftpflichtversicherung ab. Wird der Camper beschädigt, läuft dies in der Regel über die freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Vermietet die Halterin den Camper gegen eine Gebühr, benötigt der Mieter in der Regel eine zusätzliche Versicherung und die Halterin muss die Mietgebühr als Einkommen deklarieren.
Motorradhaftpflichtversicherung ist obligatorisch
Wie bei jedem Motorfahrzeug müssen auch die Halterin eines Campers obligatorisch eine Haftpflichtversicherung abschliessen: Denn wenn durch einen Camper ein Sachschaden verursacht oder ein Mensch verletzt oder gar getötet wird, haftet die Halterin für den Schaden. Das gilt auch dann, wenn ein anderer Lenker am Steuer sass.
Fremdlenkerversicherung schützt bei unentgeltlicher Überlassung des Campers
Mit einer freiwilligen Teil- oder Vollkaskoversicherung schützt sich die Halterin vor den finanziellen Folgen, wenn an dem Fahrzeug ein Schaden entsteht. Während die Teilkaskoversicherung nur Schäden übernimmt, welche nicht durch die Halterin oder eine andere Verkehrsteilnehmerin entstanden sind, deckt die Vollkaskoversicherung auch durch den Fahrer verursachte Schäden. Für den Selbstbehalt und den allfälligen Bonusverlust haftet der Mieter des Campers.
Über eine Versicherung bei Schäden an fremden Fahrzeugen beziehungsweise über eine Fremdlenkerversicherung schützt sich die ausleihende Person gegen die finanziellen Folgen eines Schadens an dem ausgeliehenen Camper. Dies etwa, indem die Versicherung den von der Teilkasko nicht gedeckten Schaden übernimmt oder für den Selbstbehalt und den Bonusverlust einspringt.
Zusatzversicherung nötig bei entgeltlicher Vermietung des Campers
Sowohl die Teil- oder Vollkaskoversicherung wie auch die Versicherung bei Schäden an fremden Fahrzeugen beziehungsweise die Fremdlenkerversicherung übernehmen die Kosten nur, wenn die Halterin den Camper unentgeltlich ausleiht. Sobald sie eine Mietpreis verlangt, muss sie beziehungsweise der Mieter dies der Versicherung mitteilen.
Die Versicherung wird dann informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen sie die finanziellen Folgen eines Schadens an oder durch den Camper übernimmt: Allenfalls bietet die Versicherung eine Versicherungslösung für die entgeltliche Vermietung des Campers an.
Aufgepasst: Bei der entgeltlichen Vermietung erzielt die Halterin ein Einkommen, welches sie gegenüber der Steuerbehörde deklarieren muss.
Aktualisiert 13. November 2025