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Darf ich mit einer Spielzeugwaffe herumlaufen?

Sie dürfen Ihrem Halloween-Kostüm grundsätzlich mit einer Spielzeugwaffe den letzten Schliff geben. Ist die Waffe aber leicht mit einer echten Feuerwaffe zu verwechseln, gilt sie als Waffe und dann kann es ungemütlich für Sie werden.

Namentlich Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, «die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können», gelten als Waffen gemäss Waffengesetz. Für den Import dieser so genannten Imitationswaffen brauchen Sie eine Bewilligung. Zudem dürfen Sie diese Spielzeugwaffen auch an Halloween nicht im öffentlichen Raum mit sich herumtragen oder gar andere Menschen damit erschrecken.

Täuschend echte Spielzeugpistolen gelten als Waffen

Spielzeugwaffen wie Spielzeugpistolen sind dann verwechselbar, «wenn sie auf den ersten Blick echten Feuerwaffen gleichen, und zwar unabhängig davon, ob eine Fachperson oder sonst jemand nach kurzer Prüfung die Verwechselbarkeit erkennt». Ist Ihre Spielzeugpistole verwechselbar, gilt sie als Waffe, welche Sie weder einfach so importieren noch an Halloween nutzen dürfen.

Imitationswaffen nicht im Internet bestellen

Auch für Halloween sollten Sie sich also nicht spontan eine Spielzeugwaffe in einem ausländischen Internetshop bestellen: Um eine Imitationswaffe in die Schweiz einführen zu dürfen, benötigen Sie eine Bewilligung des Bundesamtes für Polizei. Das entsprechende Gesuch müssen Sie bei der Zentralstelle Waffen im fedpol einreichen. Diese Stelle steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie unsicher sind, ob eine Spielzeugwaffe in die Kategorie der Imitationswaffen fällt oder nicht.

Waffen nicht im öffentlichen Raum tragen

Ohne Waffentragbewilligung dürfen Sie grundsätzlich keine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen. So ist es etwa nicht erlaubt, an Halloween mit einer Imitationswaffe um die Häuser zu ziehen. Tun Sie es gleichwohl, kann die Polizei die Waffe beschlagnahmen. Haben Sie mit der Waffe Menschen bedroht, ist gar eine definitive Beschlagnahmung möglich.

Ein Verstoss gegen die Waffengesetzgebung ist zudem strafbar. Je nach Schwere des Verstosses droht eine Freiheits- oder Geldstrafe oder eine Busse.