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Darf meine Anbieterin den Handytarif wegen der Teuerung erhöhen?

Missbräuchliche Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nicht zulässig. Ob AGB aber einen Teuerungsausgleich vorsehen dürfen, ist umstritten.

Die grossen Mobilfunkanbieter legen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fest, dass sie die Preise an die Teuerung anpassen dürfen, wobei die Kunden in diesem Fall kein ausserordentliches Kündigungsrecht haben. Ob dies zulässig oder missbräuchlich ist, ist gerichtlich noch nicht geklärt.

AGB gelten nur selten als missbräuchlich

Die AGB sind dann missbräuchlich, wenn sie «in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen».

Das Bundesgericht qualifiziert AGB – Klauseln nur selten als missbräuchlich. Ob ein Mobilfunkunternehmen einseitig die Preise aufgrund der Teuerung anpassen darf oder ob dies missbräuchlich ist, ist umstritten. Die Mobilfunkunternehmen argumentieren, dass sie aufgrund des Kostendrucks zu dieser Klausel gezwungen sind. Aus Konsumentensicht jedoch birgt die Klausel eine grosse Unsicherheit, weil das Ausmass der Teuerung nicht vorhersehbar ist. Zudem fliessen die Telefontarife in den massgeblichen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) ein. Erhöhen die Mobilfunkunternehmen also ihre Preise, steigt auch der LIK, was zu einer erneuten Tarifanpassung führen kann.

Bundesgericht überprüft AGB – Klauseln nicht präventiv

Geht es um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, kann sich das Bundesgericht ausnahmsweise auch ohne konkreten Streitfall zu Rechtsfragen äussern. Das Bundesgericht lehnte es aber in einem am 9. Oktober 2023 gefällten Entscheid ab, AGB – Klauseln präventiv auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen. Ob die Teuerungsklausel missbräuchlich ist, wird sich, wenn überhaupt, erst bei einem konkreten Anwendungsfall entscheiden. Dann nämlich, wenn ein Kunde aufgrund der automatischen Preisanpassung vorzeitig kündigen will, die Mobilfunkanbieterin dies nicht akzeptiert und der Kunde deswegen vor Gericht geht.

Aktualisiert am 11. Dezember 2025