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Darf meine Anbieterin den Handytarif wegen der Teuerung erhöhen?

Eine Mobilfunkanbieterin darf wie alle anderen Unternehmen in ihren AGB keine missbräuchlichen Klauseln aufnehmen. Ob die AGB eine automatische Anpassung der Tarife an die Teuerung vorsehen dürfen, ist umstritten. Diese Frage beantworten wird das Bundesgericht jedoch erst, wenn sich ein Kunde vor Gericht gegen die Preisanpassung wehrt.

Die grossen Mobilfunkanbieter legen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass sie die Preise an die Teuerung anpassen dürfen, wobei die Kunden in diesem Fall kein ausserordentliches Kündigungsrecht haben. Ob dies zulässig oder missbräuchlich ist, ist gerichtlich noch nicht geklärt.

AGB gelten nur selten als missbräuchlich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind dann missbräuchlich, wenn sie «in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen».

Das Bundesgericht qualifiziert AGB – Klauseln nur selten als missbräuchlich. Ob ein Mobilfunkunternehmen einseitig die Preise aufgrund der Teuerung anpassen darf oder ob dies missbräuchlich ist, ist umstritten. Die Mobilfunkunternehmen argumentieren, dass sie aufgrund des Kostendrucks zu dieser Klausel gezwungen sind. Aus Konsumentensicht jedoch birgt die Klausel eine grosse Unsicherheit, weil das Ausmass der Teuerung nicht vorhersehbar ist. Zudem fliessen die Telefontarife in den massgeblichen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) ein. Erhöhen die Mobilfunkunternehmen also ihre Preise, steigt auch der LIK, was zu einer erneuten Tarifanpassung führen kann.

Bundesgericht überprüft AGB – Klauseln nicht präventiv

Geht es um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, kann sich das Bundesgericht ausnahmsweise auch ohne konkreten Streitfall zu Rechtsfragen äussern. Das Bundesgericht lehnte es aber in einem eben gefällten Entscheid ab, AGB – Klauseln präventiv auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen. Ob die Teuerungsklausel missbräuchlich ist, wird sich, wenn überhaupt, erst bei einem konkreten Anwendungsfall entscheiden. Dann nämlich, wenn ein Kunde aufgrund der automatischen Preisanpassung vorzeitig kündigen will, die Mobilfunkanbieterin dies nicht akzeptiert und der Kunde deswegen vor Gericht geht.