Unterwegs

Darf mich ein öV-Unternehmen tracken?

Die Erhebung von Bewegungsdaten, welche auf eine bestimmte Person zurückgeführt werden können, ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Namentlich muss die getrackte Person mit der Erhebung einverstanden sein und das öV-Unternehmen muss sie informieren, welche Daten es zu welchem Zweck sammelt.

Die Alliance SwissPass prüft die Einführung eines neuen, an die schwankende Nutzungsintensität angepassten, Tarifsystems. Der individuelle Fahrpreis hängt damit davon ab, welche und wie viele Reisen der öV-Nutzer in der Vergangenheit unternommen hat. Um den individuellen Tarif zu berechnen, zeichnet das Smartphone die Fahrten auf. Damit dieses System datenschutzrechtlich zulässig ist, muss der Fahrgast seine Einwilligung geben. Zudem muss die Alliance SwissPass den Fahrgast darüber informieren, welche Personendaten es sammelt und zu welchem Zweck es sie verwendet.

Nur Freiwillige nehmen am Pilotprojekt teil

Die Teilnahme am Pilotprojekt ist nur mit der ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sofern die Alliance SwissPass die Teilnehmer darüber informiert, was sie genau erhebt und was sie mit den gesammelten Daten macht, ist das Tracking grundsätzlich zulässig.

Aber auch bereits das Pilotprojekt kann datenschutzrechtlich problematisch sein. Denn die App zeichnet ein umfassendes Bewegungsprofil der Teilnehmenden auf. Selbst wenn das öV-Unternehmen die Daten anonymisiert, lässt es sich einfach herausfinden, welche Person hinter dem Profil steht – denn selten reisen zwei Personen die genau gleichen Strecken. Zudem ist das öV-Unternehmen für die Sicherheit der Daten verantwortlich und muss namentlich gewährleisten, dass nicht Drittpersonen die gesammelten Daten zweckentfremden.

Zwingendes Tracking auch im öV heikel

Sobald das Tracking zwingend wird, sobald also ein Fahrgast sein Ticket nur noch via die App kaufen kann, dürften sich weitere schwierige datenschutzrechtliche Fragen stellen. Das öV-Unternehmen muss gewährleisten, dass es nur diejenigen Daten erhebt und weiter verarbeitet, welche es für die Berechnung des Tarifs benötigt. Es muss weiter sicher stellen, dass auch Drittpersonen die Daten nicht bearbeiten, es ist also für die Datensicherheit verantwortlich.