Wohnen

Darf mir die Vermieterin verbieten, ein Meerschweinchen zu halten?

Die Vermieterin muss dem Mieter erlauben, ein Kleintier wie ein Meerschweinchen zu halten. Umgekehrt muss der Mieter auch mit einem Kleintier die Wohnung sorgfältig nutzen und auf die Nachbarn Rücksicht nehmen.

Die Haltung von Haustieren gehört grundsätzlich zum Wohnen dazu und die Vermieterin kann sie bei Kleintieren nicht verbieten. Schliessen Mietvertrag oder Hausordnung dies aus, sind die entsprechenden Regelungen unbeachtlich. Die Haltung von Kleintieren entbindet den Mieter aber nicht von der Pflicht, die Wohnung sorgfältig zu gebrauchen und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen.

Mietvertrag darf Kleintiere nicht verbieten

Während die Vermieterin die Haltung von grösseren Tieren wie Hunden gemäss aktuell geltender Rechtsprechung des Bundesgerichts verbieten kann, ist ihr das bei Kleintieren nicht erlaubt. Würde sie hier unter Verweis auf eine Klausel im Mietvertrag oder eine Bestimmung in der Hausordnung das Mietverhältnis künden, könnte der Mieter diese Kündigung erfolgreich anfechten.

Die Vermieterin darf auch nicht präventiv den Mietzins erhöhen, um die Kosten für allfällige künftige Schäden begleichen zu können.

Mieter muss Wohnung sorgfältig nutzen

Ein Mieter muss auch bei einem grundsätzlich unproblematischen Kleintier wie einem Meerschweinchen seine Mietwohnung sorgfältig gebrauchen. Er muss die Wohnung zudem beim Auszug in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Zustand ergibt.

Sollte der Mieter also beispielsweise das Meerschweinchen frei in der Wohnung rumlaufen lassen und beschädigt es die Wohnung, wird die Vermieterin dafür spätestens beim Auszug die Rechnung dafür präsentieren.

Nachbarn haben Anspruch auf Rücksichtnahme

Der Mieter muss nicht nur auf die Wohnung selbst, sondern auch auf die Hausbewohner und Nachbarinnen Rücksicht nehmen. So muss die Vermieterin also beispielsweise nicht akzeptieren, dass der Mieter in der Wohnung eine ganze Kolonie Meerschweinchen hält, welche durch Geruchs- und Lärmbelästigung die Bewohner der benachbarten Wohnungen stören. (Siehe auch: «Darf ich in der Wohnzone Hühner halten?»)

Aktualisiert am 23. Februar 2023