Wohnen

Darf uns die Vermieterin kündigen, weil wir ein Kind adoptieren?

Eine Vermieterin darf grundsätzlich nicht kündigen, wenn ihre Mieter Familienzuwachs erhalten. Einzig eine Überbelegung muss sie nicht akzeptieren.

Eine Kündigung der Mietvertrages ist anfechtbar, wenn die Vermieterin sie wegen Änderungen der familiären Situation ausspricht. Kündigt also die Vermieterin, weil die Mieter ein Kind adoptieren, wird der Mieter diese Kündigung regelmässig erfolgreich anfechten können. Denn eine solche Kündigung ist nur dann zulässig, wenn die Vermieterin nachweist, dass ihr durch das Kind ein wesentlicher Nachteil entsteht. Blosser Kinderlärm oder eine durch Kinder stärkere Abnutzung der Wohnung ist kein solcher Nachteil. Ebenso ist kein Nachteil, dass in einer bis anhin kinderlosen Siedlung nun Kinder wohnen.

Einzig wenn die Mieter mehrere Kinder adoptieren, kommt die Vermieterin allenfalls mit der Kündigung durch. Denn dann kann sie argumentieren, dass die Wohnung überbelegt ist.

Aktualisiert am 12. Januar 2023