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Hafte ich, wenn ich einen Oldtimer falsch repariert habe?

Grundsätzlich haftet der Arbeitnehmer für den von ihm verursachten Schaden. Ein hohes Berufsrisiko kann aber haftungsreduzierend wirken. 

Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er seiner Arbeitgeberin absichtlich oder fahrlässig zufügt. Beschädigt ein Arbeitnehmer den bei ihrer Arbeitgeberin in Reparatur gegebenen Oldtimer absichtlich, haftet er in jedem Fall. Liegt «nur» Fahrlässigkeit vor, ist die Lage komplizierter. Ein Automechaniker hat ein hohes Berufsrisiko, was die Arbeitnehmerhaftung in der Regel reduziert, so etwa bei leichter Fahrlässigkeit oder einem geringen Schaden.

Leicht fahrlässiger Automechaniker haftet meist nicht

Automechaniker haben ein hohes Berufsrisiko, da es sich bei Fahrzeugen und insbesondere bei Oldtimern um teure Gegenstände handelt. Ein Automechaniker haftet so bei leichter Fahrlässigkeit in der Regel nicht, ausser etwa er ist hochspezialisiert und entsprechend entlöhnt.

Auch bei mittlerer oder groben Fahrlässigkeit haben Ausbildung, Erfahrung und Entlöhnung des Arbeitnehmers Einfluss auf den Umfang der Schadenersatzpflicht. Führt die Überwälzung des gesamten Schadens zu einer Notlage des Arbeitnehmers, kann dies ebenfalls einen Einfluss auf den Umfang der Schadenersatzpflicht haben.

Schaden durch falsche Reparatur von Oldtimer

Für kleinere Schäden haftet der Automechaniker – ebenfalls wieder aufgrund seines Berufsrisikos – grundsätzlich nicht. In der Praxis komplex wird es dann, wenn der tatsächliche Schaden umstritten ist. So etwa, wenn eine an sich fachgemässe Reparatur gleichwohl zu einem Schaden geführt hat, weil der Automechaniker ohne Rücksprache ein nicht originales Teil eingebaut und der Oldtimer damit an Wert verloren hat.

Keine zusätzlicher Schadenersatz bei Betriebshaftpflichtversicherung

In der Regel dürfte die Garage, die Oldtimer repariert, eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Der Arbeitnehmer muss maximal den Schaden übernehmen, den die Versicherung nicht deckt. Die Arbeitgeberin darf also vom Fehler ihres Arbeitnehmers nicht finanziell profitieren.

Aktualisiert am 10. März 2026