Gesundheit

Ich arbeite unregelmässig Teilzeit: werde ich bei Krankheit bezahlt?

Ja, sie haben auch bei unregelmässiger Teilzeitarbeit Anspruch auf den Lohn, wenn Sie krank sind.

Auch Teilzeitarbeit ist Arbeit und Ihre Arbeitgeberin hat auch hier entsprechend die Pflicht, Ihren Lohn weiter zu bezahlen.

Lohnfortzahlungspflicht ist zeitlich begrenzt

Diese Lohnfortzahlungspflicht gilt für eine bestimmte Zeit – abhängig von der Anstellungsdauer - sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen worden ist. Besteht eine Krankentaggeldversicherung, richtet sich die Lohnfortzahlungspflicht nach deren Bestimmungen, solange diese gegenüber der gesetzlichen Regelung mindestens gleichwertig sind.

Berechnung des geschuldeten Lohnes

Wenn Ihre Arbeitgeberin sich auch nicht mit dem Hinweis auf Ihre unregelmässigen Arbeitszeiten um die Lohnfortzahlung drücken kann, so hat sie doch einen gewissen Spielraum bei der Berechnung des geschuldeten Lohnes während Ihrer Krankheit. Kann sie nämlich aufgrund der Unregelmässigkeit Ihrer Arbeitszeiten nicht genau feststellen, wie viel Sie während Ihrer Krankheit tatsächlich gearbeitet hätten, darf und muss sie eine Hilfsrechnung machen. Als Basis kann sie dabei die im Jahresdurchschnitt gearbeiteten Stunden oder beispielsweise bei saisonal unregelmässigen Arbeitszeiten die während der Krankheitstage wahrscheinlichen Arbeitsstunden nehmen. Wichtig dabei ist, dass sie nicht bei jedem Krankheitsfall eine neue Berechnungsmethode wählt und dass die Berechnung objektiv nachvollziehbar ist.

Regelmässige Teilzeitarbeit

Arbeiten Sie regelmässig Teilzeit, muss Ihnen Ihre Arbeitgeberin im Krankheitsfall den Lohn für die Tage zahlen, an denen Sie tatsächlich gearbeitet hätten.

Aktualisiert am 17. Oktober 2022