Arbeiten

Kann ich mein HomeOffice ins Wohnmobil verlegen?

Sofern die Arbeitgeberin einverstanden ist, kann ein Angestellter auch im Wohnmobil arbeiten.

In aller Regel gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf HomeOffice, behördliche Anordnungen wie etwa während der COVID-19 Pandemie vorbehalten. Auch im HomeOffice hat der Arbeitnehmer die Weisungen der Arbeitgeberin zu befolgen, wie auch die Arbeitgeberin namentlich die Privatsphäre zu schützen hat und den Arbeitnehmer nicht systematisch überwachen darf. Bevor ein Arbeitnehmer im HomeOffice auf Reisen geht, muss er sich mit der Arbeitgeberin und allenfalls auch mit den Behörden absprechen.

Kein gesetzlicher Anspruch auf HomeOffice

Ohne behördliche Anordnung gibt es, zumindest in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen, keinen gesetzlichen Anspruch auf HomeOffice. Die Arbeitgeberin kann HomeOffice entsprechend auch ganz verbieten. Lässt sie HomeOffice zu, kann sie dieses über Reglemente oder Weisungen regeln. Allenfalls kommen auch in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verankerte Bestimmungen zur Anwendung.

Im HomeOffice gelten dabei grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie bei der Arbeit vor Ort: Die Arbeitgeberin hat ein Weisungsrecht, muss aber Ihre Persönlichkeitsrechte und namentlich Ihre Privatsphäre schützen und darf Ihr Verhalten nicht systematisch überwachen. Im Rahmen der betrieblichen Notwendigkeit kann sie Vorgaben zur Infrastruktur wie der IT oder der Arbeitsorganisation machen. Sie darf aber grundsätzlich nicht spontan bei dem Arbeitnehmer zuhause aufkreuzen, um ihn zu kontrollieren.

HomeOffice auf Reisen

Erfüllt das Wohnmobil die betrieblichen Vorgaben für einen HomeOffice-Arbeitsplatz, darf der Mitarbeiter dort auch arbeiten. Schwieriger wird es, wenn er mit seinem Büro auf Rädern in die Ferne schweifen möchte. Gegebenenfalls muss er hier abklären, welche Melde- und Bewilligungspflichten im Ausland gelten.

Aufgepasst: Die Arbeitgeberin kann ihren Mitarbeiter, ausser er ist in den Ferien, grundsätzlich jederzeit ins Büro zurückbeordern. Schliesslich könnte auch die arbeitsrechtliche Treuepflicht die Reisepläne des Arbeitnehmers durchkreuzen: Es kann dem Ruf des Unternehmens durchaus schaden, wenn Mitarbeiter während der Arbeitszeit auf dem Campingplatz gesichtet werden.

Aktualisiert am 16. Mai 2024