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Kann ich mein HomeOffice ins Wohnmobil verlegen?

Wenn Sie über die geeignete Infrastruktur verfügen, nicht mit der Grossfamilie verreisen und Ihre Arbeitgeberin einverstanden ist, spricht nichts gegen HomeOffice im Camper.

HomeOffice ist zu einem Breitenphänomen geworden – gesetzlich geregelt ist es gleichwohl nicht. Einzig in den COVID-Verordnungen finden sich punktuelle, auf die Dauer der bundesrätlichen HomeOffice-Pflicht befristete, Vorschriften.

Kein Anspruch auf HomeOffice

Ohne behördliche Anordnung haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf HomeOffice. Ihre Arbeitgeberin kann das HomeOffice über Reglemente oder Weisungen gewähren und an Bedingungen knüpfen, aber auch ausschliessen. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie bei der Arbeit vor Ort: Ihre Arbeitgeberin hat ein Weisungsrecht, muss aber Ihre Persönlichkeitsrechte und namentlich Ihre Privatsphäre schützen und darf Ihr Verhalten nicht systematisch überwachen. Im Rahmen der betrieblichen Notwendigkeit kann sie Vorgaben zur Infrastruktur wie der IT oder der Arbeitsorganisation machen, darf aber grundsätzlich nicht spontan bei Ihnen zuhause aufkreuzen, um Sie zu kontrollieren.

HomeOffice auf Reisen

Erfüllt das Wohnmobil die betrieblichen Vorgaben für einen HomeOffice-Arbeitsplatz, dürfen Sie hier also arbeiten. Schwieriger wird es, wenn Sie mit Ihrem Büro auf Rädern in die Ferne schweifen möchten. Gegebenenfalls müssen Sie abklären, welche Melde- und Bewilligungspflichten im Ausland gelten. Zudem kann Sie Ihre Arbeitgeberin grundsätzlich jederzeit ins Büro zurückbeordern. Schliesslich könnte die arbeitsrechtliche Treuepflicht Ihre Reisepläne durchkreuzen: Es kann dem Ruf des Unternehmens durchaus schaden, wenn Mitarbeiter während der Arbeitszeit auf dem Campingplatz gesichtet werden.