Gesundheit
Kind verletzt nach Rauferei in der Schule. Wer zahlt?
Bei einem Unfall eines Kindes zahlt in der Regel zunächst die Krankenkasse. Gegebenenfalls nimmt sie Regress auf die Eltern des anderen Kindes.
Ein schulpflichtiges Kind ist obligatorisch über die Krankenkasse unfallversichert. Die Eltern können ihr Kind auch privat unfallversichern. Die Krankenkasse oder die Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten. Je nach Höhe dieser Kosten und je nach Verschulden des anderen Kindes, wird die Versicherung auf dessen Eltern beziehungsweise deren Privathaftpflichtversicherung zurückgreifen.
Krankenkasse prüft Regress
Gerade bei hohen Kosten wird die Krankenkasse möglicherweise nachfragen, mit wem sich das Kind geprügelt hat und wie es zu der Rauferei gekommen ist. War der Sparringpartner des Kindes alt genug, um die Folgen seiner Prügel einigermassen abschätzen zu können, ist er haftpflichtig. Die Krankenkasse oder die Unfallversicherung übernimmt diesen Anspruch und wird versuchen, die übernommenen Behandlungskosten ganz oder teilweise auf die Eltern der Person, welche das Kind verletzt hat, abzuwälzen.
Privathaftpflichtversicherung kann Leistung kürzen
Falls die Eltern des Unfallverursachers eine Privathaftpflichtversicherung haben, zahlt diese vielleicht – allerdings wohl kaum den ganzen Betrag: Hat nämlich der Anspruchsberechtigte einer privaten Versicherung den Schaden grobfahrlässig herbeigeführt, darf die Versicherung die Leistung kürzen.
Konnte der Sparringpartner des Kindes die Folgen seines Tuns gar ganz genau abschätzen, müssen dessen Eltern den Schaden wohl vollständig übernehmen. Die Versicherung haftet nämlich nicht, wenn der Anspruchsberechtigte den Schaden absichtlich herbeigeführt hat.
Aktualisiert am 10. April 2026