Unterwegs

Meine Sportausrüstung ist verspätet gelandet – was zahlt die Airline?

Gemäss dem Montrealer Übereinkommen muss die Airline den Schaden ersetzen, der durch die Verspätung des Reisegepäcks entsteht. Bei einer Sportausrüstung kann das insbesondere die Miete der Ausrüstung vor Ort sein.

Ist Ihre Sportausrüstung nicht mitgeflogen, melden Sie das am besten sofort beim Lost&Found-Schalter, spätestens aber der Airline 21 Tage nachdem Sie die Ausrüstung wieder erhalten haben. Diese Schadenanzeige müssen Sie schriftlich machen. Um den Schaden nachweisen zu können, sollten Sie sowohl Ihre Sportausrüstung vor dem Abflug fotografieren als auch die Belege für die Mietkosten der Ersatzausrüstung und für allfällige weitere Ausgaben aufbewahren.

Kein Ersatz in unbegrenzter Höhe

Können Sie dann noch argumentieren, dass Sie keinen Ferientag ohne Sport aushalten und etwa ein kulturelles Alternativprogramm auch nicht als Überbrückung in Frage kommt, haben Sie gute Chancen auf Schadenersatz, hier konkret auf die zumindest teilweise Übernahme der Miete für die Sportausrüstung. Die Praxis der Airlines ist unterschiedlich, die Obergrenze nach dem Montrealer Abkommen liegt jedoch aktuell bei ungefähr 1 600 CHF. Aber Achtung: Wenn Ihre Sportausrüstung aus einer charmanten Trouvaille vom Flohmarkt besteht, wird die Airline für eine Übernahme der Mietkosten einer teuren Hi-Tech-Ausrüstung kein Musikgehör haben.

Teures Gepäck deklarieren

Was nun aber, wenn Sie mit einer exklusiven Ausrüstung fliegen, die weit über 1 600 CHF kostet und bei der auch die Ersatzmiete dieses Budget sprengt? Das müssen Sie vor der Aufgabe bei der Airline deklarieren und den verlangten Zuschlag entrichten. Die Airline muss Ihnen dann Ersatz in der Höhe des angegebenen Betrags leisten, sofern sie nicht nachweist, dass Sie an der Ersatzmiete gar kein tatsächliches Interesse haben.

vgl. Checkliste Rechte und Entschädigungsansprüche als Fluggast.