Unterwegs

Muss der öV wegen der Teuerung die Ticketpreise erhöhen?

Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sind grundsätzlich autonom darin, ihre Tarife festzulegen. Allerdings geben sowohl Verfassung wie auch Gesetze Rahmenbedingungen vor, die in der Praxis zu einem zumindest teilweisen Ausgleich der Teuerung führen.

Für die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs gilt eine Tarifpflicht. Die Branchenorganisation Alliance SwissPass legt für den nationalen Verkehr die Tarife fest. Sie ist dabei grundsätzlich autonom. Laut Verfassung müssen sich die Nutzer des öV zu «einem angemessenen Teil» jedoch an den Kosten des öffentlichen Verkehrs beteiligen. Das Gesetz definiert diesen «angemessenen Teil» nicht, der Bundesrat erachtet einen Anteil von mindestens 45 Prozent als angemessen. (Siehe auch: «Neuer Job: Kann ich mein Streckenabo umwandeln oder zurückgeben?»)

Bei der Festlegung der Tarife muss die Alliance SwissPass zudem dem Bundesamt für Verkehr (BAV) auf Verlangen die Berechnungsgrundlagen unterbreiten. Auch der Preisüberwacher interveniert, wenn er die Preiserhöhung für missbräuchlich hält. Er strebt eine einvernehmliche Regelung an. Erst wenn diese nicht zustande kommt, untersagt der Preisüberwacher die Erhöhung ganz oder teilweise oder verfügt eine Preissenkung.