Wohnen

Muss ich als Sozialhilfebezügerin meine Möbel im Brockenhaus kaufen?

Die Sozialhilfe ist kantonal geregelt. Die gesamtschweizerische SKOS erlässt Richtlinien zur Umsetzung. Gemäss diesen soll die Sozialhilfe eine minimale Wohneinrichtung gewährleisten.

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass der jeweilige Wohnkanton die «Bedürftigen» unterstützt. Wie die Kantone die Sozialhilfe regeln, ist weitgehend ihnen überlassen. Namentlich können sie die Umsetzung auch an die Gemeinden delegieren. Gemeinsame Nenner gibt es nur wenige. Die Kantone müssen aber den Sozialhilfeempfängern ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen. In der Praxis von grosser Bedeutung sind zudem die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). (Siehe auch: «Übernimmt die Sozialhilfe die Kosten für den Sport?»)

Je nach Kanton unterschiedliche Beiträge an Mobiliar

Die SKOS ist der nationale Fachverband für Sozialhilfe. Sie erlässt insbesondere Richtlinien, an welchen sich Kantone und Gemeinde orientieren können. Gemäss diesen Richtlinien hat die Sozialhilfe eine «minimale Wohnungseinrichtung» zu gewährleisten.

Die Kantone legen Maximalbeträge für die einzelnen Möbelstücke einer Sozialhilfeempfängerin fest. Je nach Kanton können die Gemeinden selbst entscheiden, ob sie strenger oder grosszügiger sind. Ebenfalls ist es teilweise den Gemeinden überlassen, ob sie der Sozialhilfeempfängerin die Möbel in natura zur Verfügung stellen oder ob sie von der Sozialhilfeempfängerin selbst gewählte Möbel bis zum Maximalbetrag finanzieren. (Siehe auch: «Darf ich mich als Sozialhilfebezügerin in der Gemeinde neu anmelden?»)