Unterwegs

Muss ich nachzahlen, wenn die ÖV-App nicht funktioniert?

Der Fahrgast muss sein Ticket vorweisen können – egal, ob es sich um ein Papier- oder ein elektronisches Ticket handelt. Kann er dies nicht, muss er neben dem Ticketpreis grundsätzlich auch einen Zuschlag und allenfalls eine Busse zahlen. Die Transportunternehmen können Ausnahmen festlegen.

Die ÖV-Passagierin ist dafür verantwortlich, dass sie den Fahrausweis während der Dauer der Fahrt dem Kontrolleur zeigen kann. Kann sie keinen gültigen Fahrausweis vorweisen, muss sie den Fahrpreis sowie einen Zuschlag bezahlen. Die Alliance Swiss Pass hat die Höhe des Zuschlags sowie die Ausnahmefälle und die Rückerstattung im «Tarif 600», den «Gemeinsamen Tarif-Nebenbestimmungen für den Nationalen Direkten Verkehr und Verbünde», festgelegt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung ein Fahrzeug benutzt, dem droht auf Antrag zudem eine Busse.

App vor Antritt der Fahrt prüfen

Funktioniert die App nicht, muss die Passagierin vor Antritt der Fahrt eine Alternative wie etwa ein physisches Ticket besorgen. Wer das nicht tut, riskiert einen Strafbefehl, wie das Zürcher Obergericht mit Urteil vom 11. November 2020 bestätigt: Der Fahrgast hätte «darum besorgt sein müssen, vor Betreten des Zuges sicherzustellen, bereits bei Antritt der Fahrt über ein gültiges Billet zu verfügen».

Das Transportunternehmen seinerseits muss alle für den Kauf eines korrekten Tickets notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. In einem Aufsichtsverfahren hat das Bundesamt für Verkehr verfügt, dass die App des Transportunternehmens beim Lösen eines Einzelbillets für einen definierten Zeitraum einen allfällig notwendigen Nachtzuschlag anzeigen muss. Tut sie das nicht und löst der Fahrgast deswegen keinen Nachtzuschlag, darf das Transportunternehmen keinen Zuschlag wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis verlangen.

Ticket muss während ganzer Fahrt verfügbar sein

Der Fahrgast muss das Ticket während der gesamten Fahrzeit vorweisen können. Einige Apps, so die App SBB Mobile, funktionieren auch ohne ständige Internetverbindung, nötig ist hier aber eine Aktualisierung mindestens einmal innert zehn Tagen.

Kann der Fahrgast sein gültiges Abo oder sein vor Abfahrt korrekt gelöstes e-Ticket wegen eines leeren Akku oder eines kaputten Displays oder aus anderen Gründen nicht vorweisen, muss er gemäss «Tarif 600» lediglich Bearbeitungsgebühren, aber keine anderen Zuschläge zahlen.

Aufgepasst: Die Uhrzeit des mobilen Endgerätes muss der aktuellen Uhrzeit entsprechen, damit das hinterlegte Ticket / Abo korrekt synchronisiert wird.