Behörden

Muss mich der Staat vor Hitze schützen?

Gemäss EGMR muss der Staat die Bürger vor den schädlichen Auswirkungen des Klimawandels schützen, wobei das Parlament dieses Urteil ablehnt.

Am 9. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall «Klimaseniorinnen et al. v. Switzerland» entschieden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet sind, ihre Bürger vor den negativen Auswirkungen der Klimaveränderungen zu schützen. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens umfasst unter anderem das Recht auf Leben, Gesundheit, Wohlergehen und Lebensqualität. Unterlässt es nun ein Staat, dieses Recht durch Massnahmen gegen die schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen zu schützen, verletzt er gemäss EGMR die EMRK.

Wie der EGMR schreibt, schützt die Schweiz ihre Bürger nicht genügend vor den schädlichen Auswirkungen des Klimawandels, da sie die dafür notwendigen und angemessenen Massnahmen nicht rechtzeitig ergriffen habe. Anderer Ansicht sind National- und Ständerat. Sie erachten die Klimaschutzmassnahmen als genügend, halten fest, dass es in der Schweizerischen Gesetzgebung keine entsprechenden Lücken gibt und dass der EGMR seine Kompetenzen überschritten hätte. Sie fordern den Bundesrat auf, dem Urteil keine Folge zu geben. Auch der Bundesrat hat in einer Stellungnahme festgehalten, dass gemäss ihm die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt.