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Müssen Spielplätze schadstofffrei sein?

Während die Kantone mit umweltgefährdenden Stoffen belastete öffentliche Spielplätze sanieren müssen, ist die Sanierung für Private freiwillig.

Für öffentliche, mit umweltgefährdeten Stoffen belastete und regelmässig von Kleinkindern benutzten Spielplätze gilt seit dem 1. April 2025 eine Sanierungspflicht der der Kantone. Für private Eigentümerinnen von Spielplätzen hingegen ist die Sanierung freiwillig, wobei die Kantone sie bei der Sanierung unterstützen können. Ist eine Eigentümerin nicht sicher, ob ihr Spielplatz belastet ist, kann sie den vom Bundesamt für Umwelt BAFU zur Verfügung gestellten «Spielplatz-Check» durchführen.

Bei der Tragung der Sanierungskosten gilt wie allgemein im Umweltschutzrecht das Verursacherprinzip: «Der Verursacher trägt die Kosten für notwendige Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte». Der Bund übernimmt allerdings neu bei öffentlichen Spielplätzen 60% und bei privaten Spielplätzen 40% der Sanierungskosten. Voraussetzung ist, dass die Sanierungen bis zum 31. Dezember 2060 abgeschlossen sind.