Unterwegs

Osterstau Richtung Süden: Darf ich auf der Autobahn aussteigen?

Auch im Stau dürfen Fahrzeuginsassen die Fahrbahn einer Autobahn oder einer Autostrasse nicht betreten. Zudem ist im Stau die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht, um Einsatzfahrzeugen die rasche Durchfahrt zu ermöglichen.

Autobahnen und Autostrassen sind Motorfahrzeugen vorbehalten. Die Fahrzeuginsassen dürfen die Fahrbahn nicht betreten. Zudem sind die Fahrzeugführer seit dem 1. Januar 2021 verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden.

Personen dürfen auf Autobahn nicht aussteigen

Personen dürfen die Autobahn oder die Autostrasse nicht betreten. Steht das Fahrzeug im Stau, gilt für die Fahrzeuginsassen keine Sonderregelung. Betreten sie gleichwohl die Autobahn oder die Autostrasse, droht ihnen eine Ordnungsbusse in der Höhe von 20 CHF. (Siehe auch: «Darf ich mein Auto auf der Autobahn stehen lassen, um Benzin zu holen?»)

Im Stau ist die Rettungsgasse Pflicht

Bereits wenn sich der Verkehr auf Autobahnen oder Autostrassen nur noch in Schrittgeschwindigkeit bewegt, müssen die Fahrzeugführer eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge bilden. Bei zwei Spuren ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren zu bilden, auf einer dreispurigen Strasse zwischen dem äussersten linken und dem mittleren Fahrstreifen. Auch Motorradfahrer müssen eine Rettungsgasse bilden und in der Fahrzeugkolonne bleiben. Wer keine Rettungsgasse bildet, riskiert eine Ordnungsbusse in der Höhe von 100 CHF.

Nebst der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse gilt nach wie vor, dass der Fahrzeugführer die Strasse sofort freigeben muss, wenn er die Warnsignale eines vortrittsberechtigten Fahrzeuges wahrnimmt. In diesem Fall darf er auch auf den Pannenstreifen ausweichen. Vor einem Stau sollte der Fahrzeugführer zudem am fahrenden Fahrzeug die Warnblinklichter einschalten. (Siehe auch: «7 Antworten zu den ab dem 1. Januar 21 geltenden Verkehrsregeln»)